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Neue EU-Acrylamidverordnung tritt ab April 2018 in Kraft

EU-Acrylamidverordnung Aufklärungskampagne über gesunde Ernährung

Neue EU-Acrylamidverordnung tritt ab April 2018 in Kraft

(hoga-presse) Neue EU-Acrylamidverordnung tritt ab April 2018 in Kraft. Geppert: „Eine Aufklärungskampagne aller Bürger über gesunde Ernährung wäre zielführender gewesen, als Profis Tipps zu geben, wie Kartoffeln richtig gewaschen und frittiert werden“.

Diese Woche wurde die EU-Verordnung zur Festlegung von Minimierungsmaßnahmen und Richtwerten für die Senkung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt am 11. Dezember in Kraft und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat ab dem 11. April kommenden Jahres. Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, sieht in der Verordnung ein typisches Beispiel, unsinniger bürokratischer Auflagen seitens der Europäischen Union: „Die Verordnung ist sicher nicht geeignet, der um sich greifenden EU-Skepsis entgegenzuwirken. Wenigstens ist es dem DEHOGA gelungen, noch abwegigere Ideen im Vorfeld zu verhindern.“ So sahen erste Entwürfe vor, dass Restaurants Farbskalen über den idealen Bräunungsgrad von Pommes Frites vorhalten sollten.

Zudem waren umfangreiche Dokumentations- und Probeentnahmepflichten angedacht. Auch konnte der Verband bindende Acrylamidgrenzwerte und damit einhergehende Strafen verhindern, deren Grundlagen jeweils umfangreiche Analyseverpflichtungen gewesen wären.
Die Verwendung von kalibrierten Fritteusen, die mit computergesteuerten Schaltuhren ausgerüstet sind, sowie Probe- und Analysemaßnahmen mit entsprechenden Dokumentationspflichten gelten nunmehr nur für „Serving Europe“-Mitglieder; diese sind Autogrill, Burger King, Domino´s Pizza, Häagen-Dazs Shops, McDonald’s, Starbucks, Yum-Brands – also KFC, Pizza Hut and Taco Bell – sowie Grupo Zena.

Alle anderen gastronomischen Betriebe müssen lediglich weniger strikte Maßnahmen ergreifen. So ist die ursprünglich als verpflichtend vorgeschriebene Farbkarte, die „Pommes-Ampel“, bei der Zubereitung von Pommes Frites und Sandwiches nunmehr als freiwilliges Hilfsmittel zu verstehen. Auch wurden einige weitere Maßnahmen nunmehr unter der Einschränkung „Soweit möglich und mir dem herzustellenden Erzeugnis vereinbar“ verabschiedet.

Geppert: „Selbstverständlich steht das Gastgewerbe zu seiner Verbraucherschutzverantwortung, eine Aufklärungskampagne aller EU-Bürger über gesunde Ernährung wäre jedoch tausend Mal zielführender gewesen, als Profis Tipps zu geben, wie Kartoffeln richtig gewaschen und frittiert werden.“

Der DEHOGA-Bundesverband hat ein erstes Merkblatt zu den Maßnahmen herausgegeben, die ab nächstem Jahr insbesondere bei der Pommes-Frites-Herstellung von allen gastronomischen Betrieben zu ergreifen sind, dieses Merkblatt finden Sie im Anhang.

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Quelle: Pressemitteilung DEHOGA Bayern e.V.vom 24.11.2017.
Bildquelle: pixabay.com

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