Nach Entscheidung des VG Köln dürfen Uber & Co. vorerst wieder günstiger fahren
Das Verwaltungsgericht Köln hat den von der Stadt eingeführten Mindestpreis für Mietwagenfahrten vorläufig gestoppt. Damit dürfen betroffene Mietwagenunternehmen und Vermittlungsplattformen wie Uber oder Bolt zunächst wieder Fahrten unterhalb des Taxitarifs anbieten.
Gericht sieht rechtliche Fehler
Seit dem 1. Juni 2026 galt in Köln eine neue Regel: Mietwagenunternehmen mussten für Fahrten mindestens einen Preis verlangen, der höchstens 20 Prozent unter dem Taxitarif liegen durfte. Auch Rabattaktionen über Apps durften den Endpreis nicht unter diese Grenze drücken.
Gegen diese Vorgabe klagten zwei Mietwagenunternehmen und eine Vermittlungsplattform. Das Verwaltungsgericht Köln gab nun einem Unternehmen und der Plattform im Eilverfahren Recht.
Nach Auffassung der Richter ist die Regelung voraussichtlich rechtswidrig. Ein zentraler Grund: Der Kölner Oberbürgermeister habe die Entscheidung nicht allein treffen dürfen. Über die Einführung und konkrete Ausgestaltung eines Mindestpreises hätte der Stadtrat entscheiden müssen.
Geltungsbereich war zu weit gefasst
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den räumlichen Geltungsbereich. Die Stadt hatte die Regelung nicht nur auf das Kölner Stadtgebiet, sondern auch auf den sogenannten Pflichtfahrbereich der Taxis ausgeweitet, der über die Stadtgrenzen hinausreicht. Dafür fehle jedoch die gesetzliche Grundlage.
Außerdem betonte das Gericht, dass Mietwagen- und Taxiverkehr rechtlich unterschiedlich organisiert sind. Deshalb könne der für Taxis geltende Pflichtfahrbereich nicht einfach auf Mietwagen übertragen werden.
Was bedeutet das für Fahrgäste?
Für Fahrgäste bedeutet die Entscheidung, dass die erfolgreichen Antragsteller ihre Preise vorerst wieder frei gestalten dürfen. Günstigere Fahrten über Plattformen wie Uber oder Bolt sind damit zunächst wieder möglich. Die Regelung gilt allerdings vorerst nur für die Unternehmen, die im Eilverfahren erfolgreich waren.
Entscheidung ist noch nicht endgültig
Die Stadt Köln kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen. Zudem sind weitere Verfahren anderer Mietwagenunternehmen und Plattformen beim Verwaltungsgericht Köln noch anhängig. Ob der Mindestpreis dauerhaft Bestand haben wird, ist damit weiterhin offen. Fest steht jedoch: Das Verwaltungsgericht hat der Stadt Köln vorerst klare Grenzen bei der Regulierung von Mietwagenpreisen gesetzt.
Quelle: Pressemeldung VG Köln vom 24.07-2026. Das Aktenzeichen des Gerichts lautet: 18 L 1226/26.
Bild: pixaby/Michael Kauer