(hoga-presse) „Die bayerischen Kurorte und Heilbäder brauchen eine Unterstützung bei der Finanzierung ihrer zusätzlichen Aufwendungen. Wir haben daher in einem Antrag die Staatsregierung zu einer Prüfung von Finanzierungsmöglichkeiten, zum Beispiel über Schlüsselzuweisungen oder das Kommunalabgabengesetz, aufgefordert“, sagte Klaus Holetschek, stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreises Gesundheit und Pflege der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag.
Im europaweiten Wettbewerb um Gäste müssten die Kurorte und Heilbäder permanent in die Infrastruktur und die Qualität investieren. Hierfür sei mittelfristig ein nachhaltiges und dauerhaftes Finanzierungskonzept notwendig.
„25 der 50 Gemeinden in Bayern mit der höchsten pro-Kopf-Verschuldung waren Ende 2012 staatlich anerkannte Heilbäder, Kurorte und Erholungsorte“, stellte Holetschek fest. Seit den 90er Jahren hätten die bayerischen Kurorte einen starken Wandel durchlebt. Bis heute seien die ambulanten Badekuren von 900.000 auf 54.000 zurückgegangen.
„Hier geht es um 100.000 Arbeitsplätze – alleine bei den 50 hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern in Bayern“, betonte Harald Kühn, Mitglied im Ausschuss Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtages. „Sie sorgen für eine Bruttowertschöpfung von 3,7 Milliarden Euro im ländlichen Raum und für einen Steuerrückfluss von 400 Millionen Euro.“ Eine nachhaltige und dauerhafte Unterstützung müsse neben der bewährten Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen daher auch andere Finanzierungsmöglichkeiten miteinbeziehen, so der CSU-Politiker.
Baden-Württemberg habe beispielsweise bereits ein besonderes Modell für laufende Zuweisungen für Fremdenverkehrsgemeinden etabliert: „Kur- und Erholungsorte mit mehr als 50.000 kurtaxepflichtigen Übernachtungen im Jahr erhalten dort Zuweisungen in Höhe von jährlich sechs Millionen Euro aus dem Kommunalen Investitionsfonds“, so Holetschek. Dieses Geld soll dann grundsätzlich für Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen verwendet werden. „Solch einen Weg könnte die Staatsregierung auch für Bayern prüfen“, schlug der stellvertretende Arbeitskreisvorsitzende vor. Einem diesbezüglichen Antrag hat der Haushaltsausschuss einstimmig zugestimmt.
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