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Gesetzentwurf für einen einheitlichen Mindestlohn

von Redaktion 3. April 2014
3. April 2014
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(hoga-presse) Gesetzentwurf für einen einheitlichen Mindestlohn. Rosenberger: Keine Ausnahmen für Arbeitslose. „Der heute zu erwartende Beschluss des Bundeskabinetts, einen Mindestlohn mit Ausnahmen für Langzeitarbeitslose einzuführen, ist ein Einfallstor für neue Niedriglöhne“, befürchtet Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Wer ohne Ausnahmen, flächendeckend und einheitlich ankündigt, sollte auch einen Gesetzentwurf ohne Ausnahmen vorlegen.“ Scharf kritisiert hat die NGG-Vorsitzende den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband, der um Dumpinglöhne und Auszubildende als billige Arbeitskräfte fürchte.

Grundsätzlich begrüße die Gewerkschaft NGG, dass Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles so zügig den ersten Teil des Tarifpakets mit einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro vorgelegt habe. Es sei aber nicht nachvollziehbar und begründbar, warum Menschen nach langer Arbeitslosigkeit noch einmal mit einem Lohn unter 8,50 Euro „bestraft“ werden sollen oder warum die Arbeit dieser Menschen weniger wert sein soll.

Scharf zurückgewiesen hat Rosenberger die Argumentation des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), dass mit einem gesetzlichen Mindestlohn die duale Ausbildung oder die Tarifautonomie geschwächt werden könnten. In der Mehrheit der Tarifgebiete liegen die untersten Tarifgruppen ab 2015 oberhalb von 8,50 Euro und bleiben somit vom gesetzlichen Mindestlohn unberührt. „Problematisch ist es vielmehr, dass der DEHOGA eine Mitgliedschaft im Verband ohne Tarifbindung anbietet. Mehr als zwei Drittel der Unternehmen im Gastgewerbe arbeiten ohne Tarifbindung. Gerade Beschäftigte in diesen Unternehmen und rund 870.000 geringfügig Beschäftigte werden von einem gesetzlichen Mindestlohn profitieren“, so die NGG-Vorsitzende.

Das Gastgewerbe habe in den vergangenen Jahren mehr als die Hälfte der Ausbildungsplätze verloren – ohne gesetzlichen Mindestlohn. „Über die Ursachen dafür, sollte die Branche ernsthaft nachdenken und die Qualität der Ausbildung verbessern. Es ist scheinheilig, jetzt die jungen Menschen, die oft als Billigarbeitskräfte ausgenutzt werden, als Argument vorzuschieben.“

Dr. Karin Vladimirov
Pressesprecherin
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Hauptstadtbüro
Luisenstraße 38
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30-28 88 49 690
Fax: +49 (0) 30-28 88 49 699
www.ngg.net

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Berlin.

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