(hoga-presse) Rechtzeitig vor dem Start in die Frühjahrs-Saison hat das Land einen mit dem ADFC-Bundesverband abgestimmten Leitfaden rund um das Thema „geführte Radtouren“ vorgelegt und am 27. März zugleich einen entsprechenden Erlass an sämtliche Verkehrsbehörden des Landes verschickt.
Wie Verkehrsminister Reinhard Meyer dazu in Kiel sagte, hätte die hitzige öffentliche Debatte über das Thema im vergangenen Jahr bei zahlreichen Vereinen und anderen Anbietern von Fahrradtouren für enorme Verunsicherung gesorgt. „”Mit den heute vorgelegten Orientierungshilfen können wir zwar nicht jeden strittigen Einzelfall pauschal regeln, wir geben aber sowohl den Radfahrerinnen und Radfahrern als auch den örtlichen Behörden im Land eine Richtschnur an die Hand, die vor allem ein Ziel hat: Radtouren zu ermöglichen – und keinesfalls zu verhindern”“, sagte Meyer.
Der Minister erinnerte daran, dass die gesetzlichen Vorschriften für geführte Radtouren seit 2008 bundeseinheitlich in der Straßenverkehrsordnung geregelt sind und dass sich diese Regelungen – trotz gewisser juristischer Unschärfen – in der Praxis absolut bewährt hätten. Mit dem Erlass werde bundesweit erstmalig der Versuch unternommen, eine Handreichung für die Verkehrsbehörden zur Verfügung zu stellen, um auch eine möglichst einheitliche Anwendung der Vorschriften zu erreichen. „”Während früher einige Verkehrsbehörden kaum hingeschaut haben, ob Fahrradtouren einer Genehmigungspflicht unterliegen, haben andere sehr akribisch reagiert”“, so Meyer. Deshalb solle die Anwendung der Straßenverkehrsordnung für alle ein wenig klarer, rechtssicher und verlässlicher werden, auch wenn oftmals noch die Besonderheiten des Einzelfalls entscheiden.
Wie Meyer weiter sagte, sei der Leitfaden bei einem Treffen von Vertretern der Verkehrsbehörden im März vorgestellt und viele Einzelfragen erörtert worden. Auch dies diene einem möglichst einheitlichen Vorgehen der Behörden. „Im Herbst werden wir dann einen Blick auf die bisherigen Erfahrungen mit dem Leitfaden in der Praxis richten und bei Bedarf einen vertiefenden Workshop organisieren”, so der Minister.
Der ab sofort als Flyer über das Verkehrsministerium erhältliche und im Internet (Link) veröffentlichte allgemeine Leitfaden erläutert unter anderem detailliert die Frage, wann eine geführte Radtour überhaupt genehmigt werden muss und wann nicht. Meyer: „”So müssen Touren im Familien- und Freundeskreis grundsätzlich niemals und nirgendwo genehmigt werden, ebenso, wenn eine Radtour-Gruppe aus nicht mehr als 15 Personen besteht.”“ Als Faustregel gelte ansonsten nach wie vor: Stets erlaubnispflichtig sind geführte Radtouren mit mehr als 100 Teilnehmern.
Der Minister erinnerte auch daran, dass sich die Frage einer Genehmigung auch dann vollständig erübrige, wenn die Touren auf dem rund 16.000 Kilometer langen Radwegenetz im Land angeboten werden.
Quelle: schleswig-holstein.de