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Das Reinheitsgebot für Bier zum schützenswerten Kulturerbe erklären

von Redaktion 18. Februar 2014
18. Februar 2014
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1,6K

(hoga-presse) Eine breite Mehrheit der deutschen Bevölkerung unterstützt den Antrag der deutschen Brauer, das Reinheitsgebot für Bier offiziell zum Weltkulturerbe zu erklären. 79 Prozent der Befragten geben in einer aktuellen Meinungsumfrage im Auftrag des Vereins „Die Lebensmittelwirtschaft“ an, das nach dem Reinheitsgebot gebraute deutsche Bier sei besonders schützenswert und wertvoll (TNS-Infratest, 3.-5.2.2014, 1000 Befragte). Bier liegt damit vor anderen Lebens- und Genussmitteln. Auf Platz 2 im Ranking der Meinungsforscher folgen deutsche Milchprodukte wie Käse und Joghurt (76%), auf Platz 3 Wurst- und Fleischspezialitäten (70%). Wein landet mit 65 Prozent Zustimmung auf Platz 4.

„Das Ergebnis bestätigt, dass deutsche Biere und die deutsche Braukunst hohes Ansehen genießen. Zugleich dokumentiert die Umfrage eine überwältigende Unterstützung für unseren bereits im November 2013 eingereichten Antrag, das fast 500 Jahre alte Reinheitsgebot für Bier als traditionelle Handwerkstechnik in das Verzeichnis des Weltkulturerbes aufzunehmen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, Holger Eichele, am Montag in Berlin. „Das Reinheitsgebot garantiert einen Grad an Transparenz, Qualität und Sicherheit, um den viele andere Bereiche der Nahrungsmittelwirtschaft die deutschen Brauer beneiden“, so Eichele. Nach dem weltweit bekannten Reinheitsgebot darf Bier in Deutschland nur aus den vier natürlichen Zutaten Wasser, Malz, Hopfen und Hefe hergestellt werden. Daraus hat sich in Deutschland über Jahrhunderte eine weltweit beachtete Braukunst entwickelt: Aus nur vier natürlichen Zutaten entsteht in über 1.300 deutschen Brauereien Tag für Tag eine weltweit einzigartige Vielfalt von über 40 verschiedenen Sorten und rund 5.000 einzelnen Biermarken.

Das Reinheitsgebot steht für die Bewahrung einer althergebrachten Handwerkstechnik und gilt zugleich als älteste, heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. Es wurde vor fast 500 Jahren im bayerischen Ingolstadt von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. im Rahmen einer Landesordnung erlassen. Galt das Reinheitsgebot zunächst nur für das Herzogtum Bayern, wurde es nach der Verkündung am 23. April 1516 von mehr und mehr Ländern übernommen und ist seit 1906 geltendes Recht in ganz Deutschland.

Der Bayerische Brauerbund und der Deutsche Brauer-Bund haben gemeinsam den Antrag gestellt, das Reinheitsgebot für Bier im Rahmen des UNESCO-Abkommens in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufzunehmen und die traditionelle Handwerkstechnik auch weltweit als Kulturerbe schützen zu lassen. Die Bewerbungen waren über die Bundesländer einzureichen. Derzeit treffen die Länder eine Vorauswahl und leiten diese dann an die Kultusministerkonferenz weiter. Die KMK wird eine Vorschlagsliste erarbeiten und diese an das unabhängige Experten-Komitee für das Immaterielle Kulturerbe bei der deutschen UNESCO-Kommission weiterleiten. Dieses Gremium prüft und bewertet sämtliche Bewerbungen und macht Vorschläge zur Aufnahme in das nationale Verzeichnis sowie zur Weiterleitung an die UNESCO mit Sitz in Paris. Der Evaluierungsprozess der UNESCO dauert insgesamt etwa zwei Jahre, sodass das Reinheitsgebot für Bier frühestens 2016, im Jahr seines 500-jährigen Bestehens, in die internationale Kulturerbeliste aufgenommen werden könnte. Neben dem Antrag zum Reinheitsgebot wurde eine Vielzahl weiterer Anträge eingereicht, etwa für den Schutz der deutschen Brotkultur, der Volksfestkultur und der Genossenschaftsidee.

Die deutschen Brauer
Deutscher Brauer-Bund e.V.
Neustädtische Kirchstraße 7A
10117 Berlin
Tel.:     +49-30-209167-15
Fax:     +49-30-209167-98
mebes@brauer-bund.de

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