(hoga-presse) Wichtige Informationen für Hoteliers zur Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie. IHA-Merkblatt zum neuen Reiserecht veröffentlicht. Der Hotelverband Deutschland (IHA) informiert in einem aktuellen Merkblatt über das ab 1. Juli 2018 geltende neue Reiserecht, mit dem die europäische Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Vor dem Hintergrund stark divergierender Entwurfsfassungen bestand in Deutschland noch lange Zeit nach dem Erlassen der Pauschalreiserichtlinie Ende 2015 große Unsicherheit in der Branche, welche konkreten Folgen die Novellierung des Reiserechts für die Hotellerie haben werde.
Wird bereits die Vermietung eines Hotelzimmers als Pauschalreise eingestuft? Falls nicht, führt das Angebot bestimmter weiterer Leistungen durch das Hotel dann
dazu, dass sich Verbraucher auf reiserechtliche Vorschriften berufen können? Was sind „verbundene Reiseleistungen“ und wie unterscheiden sich diese von „Pauschalreisen“? Welche (neuen) rechtlichen Verpflichtungen und Fallstricke treffen die Hotellerie in Folge der Gesetzesänderungen?
Der Hotelverband Deutschland (IHA), der sich während des Gesetz-gebungsprozesses intensiv für die Interessen der Hotellerie einsetzte, bereitet nun mit seinem Merkblatt die Hotellerie in Deutschland auf die mit dem neuen Reiserecht einhergehenden Änderungen vor und beantwortet Fragen aus der betrieblichen Praxis.
Das IHA-Merkblatt „Das neue Reiserecht – Informationen & Praxistipps“ steht im
Online-Shop des Hotelverbandes unter www.iha-shop.de allen Mitgliedern des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und der Landesverbände im DEHOGA zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Über den Hotelverband Deutschland (IHA)
Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.300 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige Deutsche Sektion der International Hotel Association.
Ihr Ansprechpartner:
Stefan Dinnendahl
Geschäftsführer
IHA-Service GmbH
Kronprinzenstraße 37
53172 Bonn
Tel.: 0228 92 39 29-0
Fax.: 0228 92 39 29-9
info@iha-service.de
Quelle: Pressemitteilung Dehoga vom 21.12.2017.
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