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Appell an Kultusministerkonferenz: Sommerferienkorridor nicht kürzen

von Redaktion 19. Oktober 2019
19. Oktober 2019
Appell an Kultusministerkonferenz: Sommerferienkorridor nicht kürzen
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Forderung: Sommerferienregelung unverändert lassen

(hoga-presse) Anderenfalls drohen insbesondere für Familien mehr Staus, überfüllte Strände und Angebotsverknappung sowie Einnahmeausfälle für Tourismusbetriebe und -regionen, warnt der BTW. Die Tourismuswirtschaft spricht sich gegen eine Verkürzung des Sommerferienkorridors aus. Diese hätte deutliche Auswirkungen auf die Branche, die touristischen Regionen und die Reisenden.

Überfüllte Strände und künstliche Angebotsverknappung verhindern

„Insbesondere Familien mit schulpflichtigen Kindern wären die Leidtragenden einer solchen Kürzung. Denn diese sind auf die Sommerferien für ihren Sommerurlaub angewiesen. Jeder Tag, um den der Sommerferienkorridor gekürzt würde, würde für sie mehr Staus, vollere Flugzeuge, überfülltere Strände, mehr ausgebuchte Hotels und voraussichtlich auch höhere Preise in dieser Zeit durch die künstliche Angebotsverknappung mit sich bringen“, kommentiert BTW-Generalsekretär Michael Rabe den Vorstoß.

„Schon jetzt heißt es für die Sommerferienzeit viel zu häufig ‚ausgebucht‘. Dies würde mit einer Verkürzung des Zeitraums, in dem die Schulferien liegen, wahrlich nicht besser. Den Tourismusbetrieben und -zielen wiederum drohen mit einem kurzen Ferienkorridor übers Jahr gesehen insgesamt Einnahmeverluste, da ihre Auslastung außerhalb der Ferienzeiten in den meisten Fällen merklich geringer ist.“

Ein aktueller Vorstoß der Bundesländer Berlin und Hamburg zu diesem Thema sieht vor, dass sich die Sommerferienzeit künftig nur noch über den Zeitraum vom 1. Juli bis 10. September und damit 72 Tage erstrecken soll. Der von der Kultusministerkonferenz für die Jahre 2018 bis 2024 beschlossene Sommerferienzeitkorridor liegt derzeit bei durchschnittlich 85 Tagen.

Wissenswertes über den BTW

Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft vertritt als Dachverband der deutschen Tourismuswirtschaft die gemeinsamen und übergreifenden Interessen dieser vielfältigen und starken Branche. Die Tourismuswirtschaft steht für etwa vier Prozent der Bruttowertschöpfung in Deutschland und beschäftigt 2,9 Millionen Menschen. Tourismus sorgt beispielsweise für rund 1,7 Millionen Arbeitsplätze in Hotellerie und Gastronomie, rund 350.000 im Sport-, Freizeit- und Kultursektor, mehr als 130.000 im Straßen- und Nahverkehrsbereich sowie rund 100.000 in Reisebüros und bei Reiseveranstaltern (Quelle: BMWi-Studie „Wirtschaftsfaktor Tourismus“).

Wer legt die Sommerferien in Deutschland fest?

Die Sommerferien der Länder werden in einem mehrjährigen Rhythmus von einer Länderarbeitsgruppe abgestimmt und von der Kultusministerkonferenz beschlossen. Die übrigen Ferientermine werden von den Ländern bestimmt. Die Länder übermitteln ihre Ferientermine dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz, das sie als Übersicht veröffentlicht. Grundlage für die Festlegung der Ferienregelungen in den einzelnen Ländern ist das “Hamburger Abkommen”. Darin heißt es:

  • Die Ferien werden in erster Linie nach pädagogischen Gesichtspunkten festgesetzt.
  • Ihre Gesamtdauer während eines Schuljahres beträgt 75 Werktage.
  • Aus besonderen Gründen von der Unterrichtsverwaltung für schulfrei erklärte Tage, die außerhalb der Ferien liegen, werden nicht mitgerechnet.
  • Die Sommerferien sollen in der Zeit zwischen dem 1. Juli und dem 10. September liegen. Sie werden regional gestaffelt. Über die Festsetzung der Sommerferientermine in den einzelnen Ländern trifft die Ständige Konferenz der Kultusminister für jedes Jahr eine Vereinbarung.
  • Weitere zusammenhängende Ferienabschnitte liegen zur Oster- und Weihnachtszeit. Die Unterrichtsverwaltung kann einen kürzeren Ferienabschnitt zu Pfingsten und im Herbst festsetzen sowie einzelne bewegliche Ferientage zur Berücksichtigung besonderer örtlicher Verhältnisse zulassen.

Dabei steht der Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler im Vordergrund. Dies ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen. Die Mindestdauer der Sommerferien beträgt sechs Wochen. Dies erleichtert einerseits Vertretungsregelungen für Erziehungsberechtigte in den Betrieben und Behörden. Andererseits werden allzu starke Verkehrsbelastungen vermieden und eine gleichmäßigere Nachfrage an Urlaubsangeboten ermöglicht.

Quelle: Pressemitteilun BTW vom 18.10.2019.
Bildquelle: pixabay.com

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