3. Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet (BEG III)
(hoga-presse) DEHOGA Bayern begrüßt ersten Schritt Richtung Entlastung von Unternehmern, fordert jedoch weitere Schritte der Regierung. Der Bundestag hat gestern das dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) verabschiedet. Das beschlossene Gesetz sieht vor, dass Daten unter bestimmten Umständen künftig auch digital – und nicht wie bisher ausschließlich in Papierform – erhoben und gespeichert werden können. Die Umstände sind dann gegeben, wenn bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen im Hotel eine ohnehin notwendige starke Kundenauthentifizierung durchgeführt wird.
„Von den Änderungen profitieren Gäste und Hoteliers direkt“, so Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel und Gaststättenverbands DEHOGA Bayern. „Gäste müssten nicht jedes Mal eine eigenhändige Unterschrift leisten, für den Hotelier bedeutet es einen direkten Beitrag zur Entbürokratisierung, aber auch die Umwelt profitiert, da derzeit jährlich rund 150 Millionen Meldescheine produziert, transportiert, eingelagert und anschließend vernichtet werden müssen.“
Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des DEHOGA Bayern, äußert sich positiv zu der langeforderten Änderung der Hotelmeldepflicht: „In Zeiten fortschreitender Digitalisierung war eine Änderung bei der Hotelmeldepflicht lang überfällig, doch beim Bürokratieabbau insgesamt kann das aus mittelständischer Sicht nur ein Anfang sein. Wir brauchen eine echte Kleinstbetriebsregelung, um gerade die familiengeführten Betriebe, die das bayerische Gastgewerbe prägen, zu schützen und zu entlasten.
Denn Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten müssen andere bürokratische Auflagen haben als Großunternehmen. Die Bürokratie ist schleichendes Gift, das sich in die Betriebsabläufe frisst und deren wahres finanzielles Ausmaß erst im Nachhinein zu bestimmen ist. Jede Dokumentations-, Kennzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht bedeutet mehr Aufwand und somit weit mehr Kosten. Wir fordern hier einen Systemwechsel, der eine nachhaltige sowie ganzheitliche Lösung für den Bürokratieabbau im Gastgewerbe darstellt.“
Weitere Entlastungen des BEG III sind die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung und Erleichterungen bei der Umsatzsteuervoranmeldung sowie bei der Archivierung von Steuerunterlagen.
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Quelle: DEHOGA Bayern-Presseerklärung vom 25. Oktober 2019
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