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Bundesmeldegesetz: Neuregelung Hotelmeldescheine

von Redaktion 31. Oktober 2015
31. Oktober 2015
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1,6K

(hoga-presse) Neues Bundesmeldegesetz. Seit November 2015, gilt erstmals ein bundesweit einheitliches Melderecht. Damit entfallen bürokratische Belastungen für die Wirtschaft in Höhe von 117 Mio. Euro. Auch für Bürgerinnen und Bürger gibt es Verbesserungen:

Bei der Anmeldung im Bürgeramt nach dem Umzug kann künftig ein vorausgefüllter Meldeschein zur Verfügung gestellt werden, der die meisten Daten bereits enthält. Auch Hotelmeldescheine können an der Rezeption schon vorausgefüllt den Gästen zur Unterschrift vorgelegt werden.

Datenschutz und Auskunftsrechte für Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Meldedaten werden erheblich verbessert. Melderegisterauskünfte zum Zweck der Werbung und des Adresshandels sind nur nach ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Andere gewerbliche Verwendungen von Melderegisterauskünften unterliegen einer strengen Zweckbindung.

Als Servicefunktion für Bürgerinnen und Bürger werden das Sperrkennwort und die Sperrsumme des neuen Personalausweises künftig im Melderegister gespeichert. So kann der Inhaber bei Verlust seines neuen Personalausweises, soweit er das Sperrkennwort nicht mehr weiß, diese jetzt auch nach einem Umzug direkt bei der für den Wohnort zuständigen Meldebehörde nachfragen, um den elektronischen Identitätsnachweis sperren zu können.

Wieder eingeführt wird die Beteiligung des Vermieters bei der Anmeldung. Nach der Abschaffung im Jahr 2002 ist es vermehrt zu Scheinanmeldungen gekommen, um diese Adressdaten für verschiedene Straftaten zu nutzen, z.B. für Betrugsdelikte in Zusammenhang mit Kontoeröffnungen, Beantragungen von Kreditkarten oder Internetkauf. Um solche Straftaten zu erschweren, wird mit dem Bundesmeldegesetz die Pflicht zur Vorlage einer Wohnungsge-berbestätigung wieder eingeführt. Gleichzeitig erhalten Vermieter ein Aus-kunftsrecht, welche Personen in ihrer Wohnung gemeldet sind.

Die Wirtschaft wird durch die Abschaffung der Meldeverzeichnisse in Kran-kenhäusern und ähnlichen Einrichtungen sowie durch eine Vereinfachung der Hotelmeldepflicht um Bürokratiekosten von rund 117 Millionen € pro Jahr entlastet.

Aber auch die Verwaltung spart Zeit und Geld durch das neue Melderecht: Die Melderegister der Kommunen sind besser elektronisch untereinander vernetzt. Insbesondere länderübergreifende Abfragen von Meldedaten zu un-terschiedlichen behördlichen Zwecken können nun schneller und einfacher elektronisch erfolgen statt, wie bisher vielfach noch erforderlich, auf dem um-ständlichen Papierweg.

Viele öffentliche Aufgaben können nur mit Hilfe aktueller und richtiger Mel-dedaten erfüllt werden. Beispielsweise werden Meldedaten für Finanzzuwei-sungen an die Länder und Kommunen im Rahmen des Länder- und kommunalen Finanzausgleiches benötigt. Pässe und Personalausweise werden in der Regel auf der Grundlage der Meldedaten ausgestellt, ohne dass die antragstellende Person stets eine Personenstandsurkunde vorlegen muss. Mit Meldedaten werden die Schulsprengel für schulpflichtige Kinder gebildet und Wahlen und Abstimmungen vorbereitet. Ohne Meldewesen wären die Aufwände der Bürgerinnen und Bürger, Nachweise gegenüber der Verwaltung zu erbringen, wesentlich höher.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innerns vom 30. Oktober 2015.

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