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Hoga-Presserachiv

Bundesverfassungsgericht soll über Freiburger Bettensteuer entscheiden

von Redaktion 23. Februar 2016
23. Februar 2016
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1,5K

(hoga-presse) Bundesverfassungsgericht soll über Freiburger Bettensteuer entscheiden. Nach Bremen und Hamburg ist nun auch die Bettensteuer in Freiburg vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) unterstützt den Gang eines Freiburger Hoteliers nach Karlsruhe. Begleitet werden der Verband und der Hotelier von der renommierten Anwaltskanzlei Gleiss Lutz.

Im Februar hat Gleiss Lutz mit einer weiteren Verfassungsbeschwerde auch die sogenannte Bettensteuer in Freiburg dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt. Die Kanzlei hat in Zusammenarbeit mit dem DEHOGA bereits die entsprechenden Regelungen in Hamburg und Bremen im November des vergangenen Jahres zum Gegenstand von entsprechenden Verfassungsbeschwerden gemacht. Da die Ausgestaltung der einzelnen Bettensteuern in zentralen Details voneinander abweicht, sollen mit diesen Verfassungsbeschwerden die aufgeworfenen finanzverfassungsrechtlichen Fragen möglichst abschließend geklärt werden.

Die Erhebung von „Bettensteuern“ ist nach Auffassung der Beschwerdeführer insbesondere deshalb verfassungswidrig, weil diese Art der Aufwandsteuer gegenüber der Umsatzsteuer gleichartig ist.
Kritisiert wird zudem der immense bürokratische Aufwand bei der Feststellung, ob die Gäste privat oder geschäftlich übernachten. Denn nur bei privat veranlassten Übernachtungen fallen Bettensteuern an. Daher müssen Geschäftsreisende den Grund ihrer Übernachtung durch aussagekräftige Unterlagen nachweisen. Die bislang ergangenen Gerichtsentscheidungen zu Bettensteuern in anderen Städten haben diesen Sachverhalt teils für zulässig, teils für rechtswidrig erachtet. Für Rechtsklarheit können nur die Karlsruher Richter sorgen.

Der DEHOGA lehnt Bettensteuern aus ordnungspolitischen, steuersystematischen und verfassungsrechtlichen Gründen ab. Das Bundesverfassungsgericht soll nun als höchste gerichtliche Instanz abschließend darüber entscheiden, ob Bettensteuern in Deutschland verfassungsgemäß sind oder nicht. Die Verfassungsbeschwerden begleiten die Gleiss Lutz-Anwälte Prof. Dr. Christoph Moench (Partner), Prof. Dr. Rupert Scholz (of Counsel) und Dr. Marc Ruttloff (alle öffentliches Recht, Berlin).

Einen Überblick über den aktuellen Stand bei den umstrittenen Bettensteuern in Deutschland bietet die DEHOGA-Bettensteuerkarte. Das Dokument zeigt auf, welche Kommunen derzeit eine Bettensteuer erheben und wo sich der Verband erfolgreich gegen die Einführung einer solchen Abgabe gewehrt hat. Die Karte steht HIER kostenlos zum Download zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin:
Stefanie Heckel
Pressesprecherin
DEHOGA Bundesverband
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Fon 030/72 62 52-30
Fax 030/72 62 52-42
heckel@dehoga.de
www.dehoga.de

Quelle: Pressemitteilung dehoga Nr. 16/05 vom 22.02.2016.

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