(hoga-presse) Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster ging es heute erneut um die umstrittene Abgabe auf Hotelübernachtungen. Die Klage richtete sich gegen die so genannte “Bettensteuer” in Dortmund. Die Stadt erhebt von Hotelgästen fünf Prozent des Übernachtungspreises – aber nur von privat Reisenden. Die Hotels müssen deshalb immer den Reisezweck erfragen. Diese Praxis war in erster Instanz beanstandet worden. In einem anderen Prozess hatte das Bundesverwaltungsgericht eine ähnliche Abgabe auf Hotelübernachtungen in Köln bereits gekippt.
Mit der heutigen Entscheidung hat eine weitere Instanz ein klares Urteil gefällt. Der DEHOGA Berlin sieht sich in seiner Argumentation bestätigt, hat jedoch bisher vergeblich versucht, dem Berliner Senat klarzumachen, dass der Gesetzentwurf über eine Übernachtungssteuer in Berlin in seiner vorliegenden Form rechtlich keinen Bestand hat. Die Rechtmäßigkeit jedoch, so steht es in den Koalitionsvereinbarungen aus dem Jahr 2011, ist Voraussetzung für die Einführung einer solchen Steuer in Berlin.
Der Berliner Senat täte gut daran, sich an dem aktuellen Urteil zu orientieren. Die seitens des DEHOGA Berlin für den Fall der Einführung angekündigten Klagen von Hoteliers, die erwartungsgemäß die Stadt eine Menge Steuergelder kosten dürften, und verbunden damit die mangelnde Aussicht auf Erfolg für den Senat sollten Anlass genug sein, die Gesetzesvorlage, die dem Berliner Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorliegt, zurückzuziehen.
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