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Hoga-Presserachiv

DEHOGA veröffentlicht „Schwarzbuch gastronomischer Veranstaltungen“

von Redaktion 23. Juni 2014
23. Juni 2014
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(hoga-presse) Mit einem „Schwarzbuch gastronomischer Veranstaltungen“ will der DEHOGA Niedersachsen den Blick der Öffentlichkeit für die Betroffenheit des Gastgewerbes im Hinblick auf gleiche Wettbewerbsbedingungen mit der Spontan- und Gelegenheitsgastronomie schärfen. „Weder die Politik noch die Bevölkerung machen sich Gedanken darüber, wie viele dieser Veranstaltungen es tatsächlich gibt und wie sie sich gegenseitig Konkurrenz machen – und dabei das berufsmäßig betriebene Gastgewerbe kontinuierlich in Existenznot bringen“, erläutert Hermann Kröger, Präsident des DEHOGA Niedersachsen, die Problematik.

In dem 35 Seiten umfassenden Schwarzbuch werden nicht nur dem DEHOGA kritisch gemeldete Veranstaltungen aufgelistet, sondern es werden auch positive Beispiele zitiert, die Politik und Kommunen möglicherweise als Lösungsansätze für die eigenen Aktivitäten vor Ort dienen können.

Es wird zudem aufgezeigt, welche rechtlichen Anforderungen ein Gastronom zu erfüllen hat. Dazu zählen neben Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen diverse Gebühren wie zum Beispiel Verwaltungsgebühren, Abfall- und Entsorgungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Rundfunkgebühren, GEMA etc. Dazu kommt die Einhaltung von Lebensmittelhygienevorschriften, baurechtlichen Vorschriften, das Jugendschutzgesetz oder das Arbeitsschutzrecht, um nur einige Auflagen zu nennen.

„Wir wollen erreichen, dass die berufsmäßig betriebene Gastronomie einerseits und die Spontan- und Gelegenheitsgastronomie andererseits mit genau denselben Maßstäben bewertet werden“, betont Hermann Kröger. In der Praxis bedeutet das, dass die gastronomischen Aktivitäten auf öffentlich zugänglichen Veranstaltungen wie zum Beispiel einem Osterfeuer oder den Fußball-WM-Übertragungen im Vereinsstadion oder auch Scheunen-Partys den gleichen Auflagen und Kontrollen unterliegen müssen wie in der berufsmäßigen Gastronomie. Der Verband hat es sehr positiv aufgenommen, das auch der niedersächsische Wirtschaftsminister Lies kürzlich in Hannover die steuerliche Gleichbehandlung des gastronomischen Angebotes von Parteien und Feuerwehren anlässlich von Osterfeuern gefordert hatte.

Der DEHOGA Niedersachsen fordert alle Kommunen und Gemeinden auf, hier zukünftig genau hinzuschauen und für eine Gleichbehandlung sämtlicher Akteure zu sorgen.

Sabine Strachalla
Leitung Marketing & Kommunikation
DEHOGA Niedersachsen
Yorckstr. 3
30161 Hannover
Fon  0511 / 33 706 19
Fax  0511 / 33 706 29
Mail strachalla@dehoga-niedersachsen.de
www.dehoga-niedersachsen.de

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