(hoga-presse) Nichts verkörpert das bayerische Lebensgefühl so sehr, wie ein Biergartenbesuch im Sommer. Aber nicht überall wo Biergarten draufsteht, ist auch Biergarten drin. Denn einen original bayerischen Biergarten darf nur betreiben, wer auch Inhaber der Biergartenkonzession ist. Das Jagdhaus in Oberstdorf besitzt diese – als einziger Biergarten im Allgäu.
Laut Bayerischer Biergartenverordnung muss ein echt bayerischer Biergarten verschiedene Kriterien erfüllen, damit er sich so nennen darf. Er muss Gartencharakter haben, große Bäume, die Schatten spenden und Bepflanzung in erheblichem Umfang. Außerdem soll es Selbstbedienungsstellen geben und – natürlich – Bier.
Im Biergarten des Jagdhauses gibt es außerdem noch eine magische Zahl: 18,56. Denn, wenn die Oberstdorfer Thermometer diese Temperatur anzeigen, öffnen die Pforten. Warum diese krumme Zahl? Das hat einen historischen Hintergrund. 1856 wurde das Jagdhaus erbaut. „Wenn es draußen wärmer wird, habe ich ein Lächeln im Gesicht“, sagt Ludger Fetz, Inhaber des Jagdhaus. Denn „was gibt es Schöneres als einen Biergartenbesuch bei sommerlichen Temperaturen?“
Dass es rechtliche Vorgaben für einen Biergarten gibt, wundert nicht. Jedoch dass diese schon über 200 Jahre alt sind. König Max I. Joseph von Bayern hat am 4. Januar 1812 durch ein allerhöchstes Reskript erlaubt, dass Brauereien ihr Bier direkt am Ort der Herstellung ausschenken dürfen. Doch nicht nur das ist in der Bayerischen Biergartenverordnung geregelt. Die wohl kurioseste Regelung ist, dass es den Gästen erlaubt ist, eine eigene Brotzeit in den Biergarten mitzubringen und dort zu verzehren. Im Jagdhaus lohnt sich das nur bedingt, denn vom Schmalzbrot über den Obazda vom Allgäuer Rahmcamembert bis zum Schweinshäxle ist für jeden Geschmack etwas dabei.
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