(hoga-presse) Kompromiss bei der EU-Pauschalreiserichtlinie. Drohender Kollateralschaden für die Hotellerie noch erfolgreich abgewendet. Die massive Kritik des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und des europäischen Dachverbandes HOTREC an den Entwürfen zur Pauschalreiserichtlinie ist in Brüssel auf der Schlussetappe der Beratungen auf offene Ohren gestoßen. In den so genannten Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission wurde der Anwendungsbereich der Richtlinie noch eingegrenzt, so dass nun insgesamt weniger Hotelangebote als befürchtet von der Richtlinie erfasst werden. „Buchstäblich last minute wurden die spezifischen Angebotsformen der Hotelbranche im Entwurf der Pauschalreiserichtlinie noch ausdrücklich berücksichtigt und drohender Kollateralschaden für unsere Mitglieder abgewendet“, zeigt sich Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), erleichtert.
Aus Sicht des Hotelverbandes ist vor allem von Bedeutung, dass die Buchung einer Übernachtung in Kombination mit einer weiteren touristischen Dienstleistung, wie beispielsweise einem Theaterbesuch oder einer Kosmetikbehandlung, erst dann in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen wird, wenn letztere 25 Prozent des Gesamtpreises – anstatt der vom Rat geforderten 20 Prozent – übersteigt. „Der praxisfremde Vorschlag, dass schon das Hinzubuchen eines Leihfahrrades zu einer Übernachtung per se eine Pauschalreise darstellen solle, ist vom Tisch. Auch das Buchen eines Transfers zum und/oder vom Hotel konstituiert nur noch dann eine Pauschalreise, wenn der Preisanteil für den Shuttle-Service mehr als 25 Prozent des Gesamtpreises ausmacht“, erläutert Dreesen.
Ebenso wurden die für den Anwendungsbereich der Pauschalreiserichtlinie unbeachtlichen Nebenleistungen praxisgerechter ausgestaltet: Hierunter fällt nun bspw. auch der Zugang zu Einrichtungen im Hotel wie Schwimmbad, Sauna oder Fitnessraum, die für alle Gäste inklusive sind. Erfreulich ist zudem, dass Kommission und Parlament avisieren, das Wort „alle“ im endgültigen Text ggf. noch zu streichen. Positiv zu werten ist auch die Klarstellung, dass ein sog. Assisted Travel Arrangement erst dann vorliegt, wenn ein kommerzieller Link mit Vergütung zu einem weiteren touristischen Angebot geschaltet wird. Damit steht es den Hotels weiterhin frei, einfache Links zu touristischen Attraktionen auf der Hotelwebsite zu setzen, ohne für diese Selbstverständlichkeit die rechtlichen Konsequenzen der Pauschalreiserichtlinie fürchten zu müssen.
Nachdem vor zwei Wochen die Trilog-Verhandlungen noch mangels Einigungsfähigkeit zu platzen drohten, konnte in den überaus kurz angesetzten Verhandlungen am Dienstagnachmittag doch noch ein Kompromiss gefunden werden. Größte Hürde waren die sog. Click-Through-Buchungen. Diese sollen nun als Pauschalreise gelten, wenn bei einem Datentransfer von Website zu Website der Name des Buchenden, seine E-Mail-Adresse und Zahlungsdetails übermittelt werden.
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten wird den Kompromiss wohl noch im Mai formell annehmen. Wenn auch der federführende Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlamentes im Juli dem jetzigen Entwurf zustimmt, wäre die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlamentes im September nur noch eine Formalie und die neue EU-Pauschalreiserichtlinie könnte im Oktober/November 2015 dann endgültig verabschiedet sein.
Stefanie Heckel
Pressesprecherin
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