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Hotellerie: Einhaltung steuerlicher Pflichten und des Verbraucherschutzes

von Redaktion 12. Januar 2018
12. Januar 2018
Hotellerie: Einhaltung steuerlicher Pflichten und des Verbraucherschutzes
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(hoga-presse) Die Einhaltung steuerlicher Pflichten und des Verbraucherschutzes machen eine Registrierungspflicht zu einem Muss in der „Sharing“ Economy. Die europäische Hotellerie fordert, dass die Aktivitäten der sog. „Sharing“ Economy mit den Grundsätzen des Binnenmarktes und der Gesellschaft in Einklang gebracht werden, um einen gesunden und fairen Markt für Unternehmen und Verbraucher zu schaffen. Die zunehmende Zahl von professionellen Anbietern auf Sharing-Plattformen macht eine Registrierungspflicht zwingend erforderlich, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und den Verbraucherschutz durch eine Stärkung der nationalen und regionalen Vollzugsbehörden zu verbessern.

Nach Angaben der European Holiday Home Association bieten Sharing-Plattformen im Beherbergungsbereich europaweit 20 Millionen Betten an, verglichen mit 13 Millionen Betten in Hotels und ähnlichen Betrieben (Eurostat). Eine aktuelle Studie der Europäischen Kommission (DG Grow) zeigt zudem, dass ein großer Teil der privaten Unterkünfte von professionellen Anbietern vermarktet wird. Zwei Drittel vermieten ihre Immobilie für mehr als 120 Tage im Jahr.

„Die Plattformen müssen gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, indem sie nicht nur die Einhaltung der Steuerpflicht erleichtern, sondern auch den Schutz der Verbraucher gewährleisten. Der einzige Schritt, um dies zu erreichen, ist die Registrierung von Privatunterkünften, um den Markt transparent zu machen und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen”, betonte Christian de Barrin, CEO von HOTREC.

Eine im November 2017 veröffentlichte Studie von PricewaterhouseCoopers über die Auswirkungen der Besteuerung auf den europäischen Tourismus unterstreicht auch die Notwendigkeit einer angemessenen Beteiligung der Sharing Economy an den öffentlichen Aufgaben. „Es ist für die Steuerbehörden schwierig, das Bewusstsein für steuerliche Pflichten bzw. Verstöße zu schärfen, wenn eine Ungleichheit zwischen der effektiven Steuerlast für steuerkonforme Unternehmen und denjenigen, die die Steuerpflichten nicht einhalten, entsteht. Das verzerrt den Markt und führt auch zu Einnahmeverlusten für den Staat.”

Der stellvertretende Pariser Bürgermeister zeigte sich unlängst besorgt über die vor Airbnb angebotene Kreditkarte, die in Gibraltar registriert wird. Er befürchtet, dass diese Praxis die Steuerhinterziehung durch die Gastgeber erleichtern könnte. Wenige Tage später kündigte Airbnb an, die Kreditkarte in Frankreich nicht einzusetzen.

Ramón Estalella, Vorsitzender der HOTREC Task Force „Collaborative Economy”, fasst zusammen: „Um einen harmonisierten europäischen Ansatz zu ermöglichen, ist HOTREC der Ansicht, dass die Annahme der von der Europäischen Kommission im Herbst 2017 ausgearbeiteten Leitlinien einen großen Schritt nach vorn bedeuten würde.“

Über HOTREC
HOTREC repräsentiert Hotels, Restaurants und Cafés in Europa. Die Branche steht für 1,8 Mio. Betriebe, von denen rund 99 % Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten sind. Das Gastgewerbe bietet allein in der Europäischen Union 10,2 Mio. Arbeitsplätze. Das Gastgewerbe ist zusammen mit anderen touristischen Dienstleistern einer der größten Wirtschaftszweige überhaupt in Europa. HOTREC vereint 43 nationale Hotel- und Gaststättenverbände aus 29 Ländern. So sind für Deutschland der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) als auch der Hotelverband Deutschland (IHA) Mitglieder von HOTREC.

Weitere Informationen finden Sie auf: www.hotrec.eu
Pressekontakt: Daniel Makay +32(0)2 504 78 42, daniel.makay@hotrec.eu

Quelle: Pressemitteilung HOTREC vom 11.01.2018.
Bildquelle: pixabay.com

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