(hoga-presse) Erste Lesung zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie: Tourismusbranche nicht noch stärker belasten. Tourismuswirtschaft fordert: „Keine Rolle rückwärts, kein Gold Plating“. Der Deutsche Bundestag debattiert am heutigen Donnerstag in erster Lesung über die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht. Im Vorfeld fordert der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) die Abgeordneten auf, neue Verschärfungen für die Unternehmen der Tourismusbranche gegenüber dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Regierungsentwurf zu vermeiden. Vielmehr sollten nach wie vor vorhandene Spielräume für Erleichterungen ausgelotet und genutzt werden. „Die verbindlichen Mindestvorgaben der europäischen Richtlinie selbst beinhalten bereits genug Fallstricke, Bürokratie und Zusatzkosten für viele Betriebe unserer Branche. Darauf darf Deutschland nicht noch weiter aufsatteln, ein solches „Gold Plating“ gilt es dringend zu vermeiden“, fordert BTW-Präsident Dr. Michael Frenzel.
Nach deutlicher gemeinsamer Kritik der Tourismuswirtschaft am ursprünglichen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums sieht der im November verabschiedete Regierungsentwurf deutliche Verbesserungen für die Branche vor. Ein wichtiges Umdenken gab es insbesondere bei den Einzelleistungen, die ursprünglich auch den Vorgaben des Pauschalreiserechts unterliegen sollten, nachgebessert wurde zudem bei den Themen Tagesreisen, Erheblichkeitsschwelle und Sicherungsschein. „Die Verbesserungen, die dank guter Argumente gegenüber dem Referentenentwurf erreicht wurden, dürfen im weiteren Gesetzgebungsprozess nicht wieder zunichte gemacht werden. Einzelleistungen und Tagesreisen sind keine Pauschalreisen und dürfen nicht wieder miteinbezogen werden“, so Frenzel. Gleichzeitig gilt es, nach wie vor drohende Bürokratie wie getrennte Bezahlvorgänge im Reisebüro bei der Vermittlung unterschiedlicher Reisebausteine zu verhindern. Frenzel: „Den Grad des Verbraucherschutzes daran festzumachen, ob der Kunde den Reisepreis mehrerer Leistungen auf einmal zahlt oder in drei, vier getrennten Bezahlvorgängen, macht aus unserer Sicht keinen Sinn. Diese praxisfremde Regelung hat keinerlei positiven Nutzen. Sie kostet lediglich Zeit und Nerven der Mitarbeiter und Kunden.“
Der BTW begrüßt deshalb auch das Signal seitens der Bundesregierung, u.a. im Austausch mit der Europäischen Kommission prüfen zu wollen, ob die getrennten Bezahlvorgänge im Sinne der Richtlinie zwingend erforderlich sind oder ob es hier nicht doch Interpretationsspielraum gibt. Auch die fast 50.000 Unterzeichner der vom Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros VUSR initiierten Petition zeigen deutlich, wie viele Unternehmen aber auch Kunden hinter den Forderungen nach einem Abbau unnötiger Bürokratie und Hürden für das Reisebürogeschäft stehen.
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Quelle: Pressemitteilung BTW vom 19.01.2017.