(hoga-presse) Glawe: Wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für unser Land. Tourismus ist Impulsgeber für gesamte Volkswirtschaft.
Die erste Phase der Erarbeitung der neuen Landestourismuskonzeption Mecklenburg-Vorpommern ist abgeschlossen. „Wichtigstes Ziel war die Messung der wirtschaftlichen Bedeutung der Tourismuswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist ein wichtiger Impulsgeber für die gesamte Volkswirtschaft im Land. Der Tourismus leistet einen deutlichen Beitrag zur Bruttowertschöpfung. Er ist eine verlässliche wirtschaftliche Größe und Beschäftigungsmotor im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Harry Glawe am Freitag. „Unser Leitziel ist der weitere Aufbau der Tourismusmarke Mecklenburg-Vorpommern mit dem Grundsatz eines nachhaltigen Wachstums. Dies erfordert systematische Qualitätsverbesserungen und eine strategische Steuerung der Anpassung an die Veränderung grundlegender Rahmenbedingungen.“
Tourismus mit Potential für mehr Wertschöpfung und Beschäftigung
Die touristische Wertschöpfung beträgt 4,1 Milliarden Euro und macht damit 12 Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung* in Mecklenburg-Vorpommern aus. *(Gesamtwert aller erzeugten Waren und Dienstleistungen abzüglich des Wertes aller Vorleistungsgüter und -dienstleistungen, zum Beispiel Wäscherei in der Hotellerie oder Lebensmittel in der Gastronomie). 17,8 Prozent der Erwerbstätigen in MV, also 131.254 Menschen, arbeiten in Tourismusunternehmen und tourismusnahen Unternehmen. „Wir sind touristisch insgesamt auf einem guten Weg. Hatten wir im Jahr 2010 noch 6,7 Millionen Ankünfte und 27,7 Millionen Übernachtungen, waren es 2015 bereits 7,4 Millionen Ankünfte und 29,5 Millionen Übernachtungen. In diesem Jahr werden wir aktuellen Prognosen zufolge die 30 Millionen-Marke bei den Übernachtungen sogar überragen“, so Glawe weiter.
Landestourismuskonzeption in Arbeit
Die neue Landestourismuskonzeption hat die Aufgabe, den erreichten Stand der touristischen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern zu evaluieren sowie gesetzte Ziele und Leitlinien auf Umsetzung und Wirksamkeit zu überprüfen. Wichtiger Bestandteil der Konzeption ist eine wissenschaftlich fundierte Ist-Analyse, die die mit dem Tourismus in allen Branchen einhergehenden Effekte für die Volkswirtschaft – direkt und indirekt – umfassend untersucht, auswertet und darstellt. „Im Ergebnis dieser nun abgeschlossenen ersten Phase wurde klar, dass wir in vielen Bereichen, zum Beispiel beim Aufbau der Markenarchitektur und der Vermarktung des Urlaubslandes MV, sehr weit vorangekommen sind. Gleichzeitig stellten sich künftige Schlüsselthemen klar heraus. Genannt seien hier beispielhaft Fachkräftesicherung, Infrastruktur, Tourismusbewusstsein sowie Organisationsstrukturen“, so Glawe.
„Auf Grundlage der durchgeführten Erhebung sollen neue Schwerpunkte für die weitere touristische Entwicklung des Landes identifiziert werden“, sagte Glawe. Hierzu zählen unter anderem die Ermittlung von Wachstumspotentialen, Qualitätssicherung und Serviceverbesserung, Internationalisierung, Tourismus in ländlichen Räumen, Fachkräftesicherung und die Verknüpfung mit anderen Wirtschaftsbereichen wie Verkehr, Handel, Energie und Ernährung.
Diese und weitere Themen bilden die Grundlage für die zweite, konzeptionelle Phase des Prozesses. Auf die Analyse aufbauend soll die Konzeption thematische Schwerpunkte für die touristische Entwicklung aufnehmen. Hierzu finden drei Regionalkonferenzen am 28. September 2016 in Rostock und Greifswald sowie am 07. Oktober 2016 in Plau am See statt. Es werden gemeinsam Schwerpunkte diskutiert und festgelegt, die dann auf Themenkonferenzen in konkrete Maßnahmen umgewandelt werden. Die Ergebnisse sollen unter anderem Grundlage der künftigen Förderpolitik und deren Finanzierung sein.
Um an der konzeptionellen Phase aktiv teilnehmen zu können, wird erstmals auf den Seiten des Landestourismusverbandes eine Online-Dialogplattform eingerichtet. Hier können sich Akteure informieren, Themen diskutieren und Standpunkte austauschen. Auch die Termine für die Regional- und Themenkonferenzen sowie deren Ergebnisse werden hier veröffentlicht.
Die Plattform wird ab Montag (12.09.2016) unter www.tmv.de freigeschaltet.
Wirtschaftsfaktor Tourismus – weitere Ergebnisse im Überblick:
– Die meisten Ausgaben werden für Beherbergung (22,4 Prozent), Gaststättenleistungen (18,7 Prozent) und restliche Güter (22,4 Prozent), wie zum Beispiel Souvenirs, Kleidung und Schuhe, ausgegeben. Damit machen die Ausgaben der Touristen etwa zwei Fünftel der Einzelhandelsumsätze aus.
– Von 4,1 Milliarden Euro (touristische Wertschöpfung) werden 3,3 Milliarden Euro Wertschöpfung von Tourismusunternehmen (z.B. Umsätze durch Gäste in Hotels, Restaurants oder im Einzelhandel) erbracht.
– Damit liegt die Bruttowertschöpfung des Tourismus, die als Querschnittsbranche gilt, mit 9,6 Prozent noch vor dem Baugewerbe mit einem Anteil von 6,5 Prozent. Deutschlandweit liegt sie bei einem Anteil von 4,4 Prozent (Jahr 2010).
– Tourismusnahe Unternehmen (z.B. Zulieferer von Waren) leisten einen Beitrag von 761 Millionen Euro. Hinzu kommt, dass die Angebote und Leistungen der Tourismuswirtschaft im Wesentlichen auf privater Nachfrage beruhen. Damit unterscheidet sie sich beispielsweise vom Gesundheits- und Sozialwesen.
„Der Tourismus hat, gemessen an der Bruttowertschöpfung und Beschäftigung, eine ähnliche wirtschaftliche Bedeutung wie andere große Wirtschaftszweige, beispielsweise das verarbeitende Gewerbe und das Gesundheits- und Sozialwesen in Mecklenburg-Vorpommern“, so Glawe abschließend.
Die Konzeption wird Anfang 2017 in ersten Schritten umgesetzt. Die Erarbeitung und Umsetzung wird durch eine Lenkungsgruppe, bestehend aus Vertretern des Landestourismusverbandes, des Wirtschaftsministeriums, der IHK zu Rostock, Unternehmensvertretern und Vertretern aus regionalen Destinationsmarketingorganisationen begleitet. Die Projektleitung hat die dwif Consulting GmbH. Die Berechnungen zum Wirtschaftsfaktor Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern wurden von der DIW Econ GmbH übernommen.
Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Nr. 415/16 vom 09.09.2016.