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Ferienzuschüsse für einkommensschwache Familien in Brandenburg

von Redaktion 19. April 2013
19. April 2013
Ferienzuschüsse für einkommensschwache Familien in Brandenburg
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(hoga-presse) Das brandenburgische Familienministerium unterstützt auch in diesem Jahr einkommensschwache Familien bei ihrem Urlaub. Mit den Ferienzuschüssen gibt es für eine Reise bis zu 7,70 Euro pro Tag und Familienmitglied dazu. Für die Zuschüsse stehen 2013 wieder 300.000 Euro zur Verfügung. Im vergangenen Jahr profitierten fast 2.500 Kinder von dem Angebot.

Familienminister Günter Baaske sagte heute in Potsdam: „Ein gemeinsamer Urlaub ist vor allem für Kinder eine besonders wertvolle Zeit. Ausruhen, Spaß haben und mit der Familie Neues entdecken ist für ihre Entwicklung ganz wichtig. Aber nicht alle können sich einen Urlaub leisten. Vor allem für Alleinerziehende und kinderreiche Familien ist es oft schwierig.“

Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern verreisen, können berücksichtigt werden. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Einkommen ab und kann für jedes Familienmitglied zwischen 5,20 und 7,70 Euro pro Tag betragen. Die Reise muss mindestens fünf und darf höchsten 14 Tage dauern. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Baaske: „Die Ferienzuschüsse gibt es seit 20 Jahren, und sie erfreuen sich großer Beliebtheit. Die Nachfrage ist jedes Jahr sehr groß. An dieser bewährten Förderung werden wir auch in Zukunft festhalten. Für dieses Jahr liegen bereits mehr als 400 Anträge vor. Wer in den Sommerferien verreisen möchte, sollte jetzt den Antrag stellen.“

Die Ferienzuschüsse können beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (Dezernat 53, Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus, Telefon: 0355 2893-0) beantragt werden. Antragsformulare sind im Internet unter www.lasv.brandenburg.de eingestellt. Bei Bedarf wird das Antragsformular auch per Post zugesandt. Die Förderung muss mindestens acht Wochen vor Reiseantritt beantragt werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

Der Urlaub kann in einer der bundesweit über hundert speziellen Familienferienstätten und anderen Ferienunterkünften gemacht werden. Eine Übersicht zu den Ferienstätten gibt es im Internet unter www.urlaub-mit-der-familie.de. Außerdem werden auch Reisen nach Polen oder in die Tschechische Republik unterstützt.

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Pressesprecher: Florian Engels
Hausruf: (0331) 866 – 5040
Handy: (0171) 2190201
Fax: (0331) 866 – 5049
Internet: www.masf.brandenburg.de
florian.engels@masf.brandenburg.de

Bildquelle: pixabay.com

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