(hoga-presse) Der geplante Betriebsübergang des Grand Hotel Heiligendamm zum 01. Juli 2013 auf die neue Investorengruppe findet heute nicht statt, da der dafür vorgesehene Teilkaufpreis noch nicht bezahlt ist.
Insolvenzverwalter Jörg Zumbaum informiert dazu:
Es besteht zwischen den Beteiligten Uneinigkeit darüber, ob die Fälligkeit des Teilkaufpreises heute gegeben ist. Einigkeit besteht aber darüber, dass Voraussetzung für den Betriebsübergang die Zahlung des Kaufpreises ist.
Es bleibt somit auch über den 01. Juli 2013 hinaus bei der Fortführung des Betriebes durch den Verwalter Jörg Zumbaum.
Der Insolvenzverwalter geht davon aus, dass kurzfristig die Fälligkeit des restlichen Kaufpreises für die Immobilien-Übertragung eintritt. Spätestens mit diesem Zeitpunkt sind dann die Differenzen über die Fälligkeit des für heute vereinbarten Teilkaufpreises erledigt. Dann muss der Gesamtkaufpreis gezahlt werden.
Dorit Wehmeyer
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