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GeschäftsreiseVerband VDR begrüßt Urteil zur Bettensteuer

von Redaktion 13. Juli 2012
13. Juli 2012
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1,3K

(hoga-presse) …empfiehlt jedoch eine generelle Abschaffung wegen komplexer Nachweispflicht.

Der deutsche GeschäftsreiseVerband VDR begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur sogenannten Kulturförderabgabe in Bingen und Trier, das Geschäftsreisende von der Abgabepflicht ausnimmt. Der Verband empfiehlt jetzt, die „Bettensteuer“ ganz abzuschaffen, da der Nachweis-Prozess bürokratisch und komplex sei. „Der Aufwand für die Prozesse, die auf Seiten der Hotels, aber auch bei den Unternehmen anfallen, um nachzuweisen, dass es sich um eine geschäftliche Reise handelt, wäre enorm“, sagt Daniela Schade, Mitglied im VDR-Präsidium.
Laut aktueller VDR-Geschäftsreiseanalyse waren 2011 8,8 Millionen Geschäftsreisende über 163 Millionen Mal unterwegs. „Die Ziele können sich die Reisenden nicht aussuchen – ein Ausweichen auf Städte, die keine Bettensteuer erheben, ist also nicht möglich“, sagt Hans-Ingo Biehl, VDR-Hauptgeschäftsführer. „Egal, wie die einzelnen Kommunen jetzt mit ihrer Satzung umgehen – die Belange von Geschäftsreisenden wurden in dem Urteil explizit berücksichtigt.“

Die Kulturförderabgabe sei eine örtliche Aufwandsteuer, die bei beruflich notwendigen Übernachtungen nicht rechtmäßig ist. Sie komme nur zum Tragen, wenn Einkommen für den persönlichen Lebensbedarf wie Konsum ausgegeben wird. Für Aufenthalte, die vom Arbeitgeber angeordnet sind, gelte diese Voraussetzung nicht, so das Bundesverwaltungsgericht. „Die Begründung des Urteils bestätigt unsere Kritik – von Anbeginn an hatten wir das Missverhältnis kritisiert, in dem geschäftlich Reisende hier zu Kasse gebeten werden“, sagt Daniela Schade. „Wir hoffen jetzt, dass von dem Urteil eine Signalwirkung für ganz Deutschland ausgeht, denn dieser Bescheid ist in Bezug auf die Rechtssicherheit wichtig und richtig für die gesamte Branche. Das richtungsweisende Urteil ist aber auch ein klares Zeichen für Reisende, Hotels, Stadtverwaltungen und Steuerbehörden, dass das bürokratische Hin und Her zu Ende geht.“

Bis die Urteilsverkündung in sechs bis acht Wochen vorliegt, steht nicht fest, ob und in welchem Umfang Erstattungsansprüche geltend gemacht werden können. Der VDR geht jedoch davon aus, dass Rückzahlungen nach der allgemeinen Abgabeordnung auf Antrag möglich sind.

Weitere Informationen:
Julia Anna Eckert
VDR-Kommunikation
Verband Deutsches Reisemanagement e. V.
Darmstädter Landstraße 125
60598 Frankfurt/Main
Tel. 069 / 69 52 29 33
Fax 069 / 69 52 29 29
E-Mail: eckert@vdr-service.de

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