(hoga-presse) Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat den Antrag eines Dresdners Hoteliers auf Außervollzugsetzung der Kurtaxsatzung der Landeshauptstadt Dresden abgelehnt. Der den Antragsteller im Verfahren unterstützende Regionalverband Dresden e.V. des DEHOGA Sachsen zeigt sich von der Entscheidung des Gerichts nicht überrascht.
Das OVG hat ausdrücklich klargestellt, dass die Fragen, ob die Landeshauptstadt Dresden eine sonstige Fremdenverkehrsgemeinde ist, die elf Einrichtungen solche sind, die zu Fremdenverkehrszwecken bereitgestellt werden und die Kostenermittlungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden, in dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht abschließend geklärt werden konnten.
„Die Anforderungen an die begehrte Außervollzugsetzung waren außerordentlich hoch, sodass mit dieser Entscheidung des OVG, wenn auch nicht gewünscht, dennoch gerechnet werden musste“, so der DEHOGA-Vorsitzende Marco Bensen. „Wir haben von Anfang an allen Verbandsmitgliedern empfohlen, zunächst von einem Inkrafttreten der Kurtaxsatzung auszugehen, zugleich aber bereits mit Einreichung des Eilantrages auch den Normenkontrollantrag begründet, sodass wir davon ausgehen, dass sich das OVG Bautzen bereits in Kürze mit diesem befassen dürfte“, so Bensen.
Die Stellungnahme der Stadt im Eilverfahren hat für das Normenkontrollverfahren wichtige Erkenntnisse gebracht. „Die Gründe, von der Unwirksamkeit der Satzung auszugehen, haben sich nicht nur bestätigt, sondern ausgeweitet“, so Bensen weiter.
Der Dresdner Hotelier, der die Verfahren vor dem OVG Bautzen führt, wartet nunmehr die schriftliche Begründung des Beschlusses ab. „Nichts kann dem Tourismus der Landeshauptstadt derzeit mehr schaden, als die tiefgreifenden Bedenken gegen die Wirksamkeit der Kurtaxsatzung auf die lange Bank zu schieben, im Gegenteil: Dresden braucht positive Impulse“, so der DEHOGA-Vorsitzende abschließend.
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