(hoga-presse) In der Landtagssitzung wurde der Entwurf eines Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (GastG LSA) durch die Landesregierung eingebracht. Dazu erklärt Ronald Mormann, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD Landtagsfraktion: „Der vorgelegte Gesetzentwurf wandelt das Prozedere der Anmeldung eines Gaststättengewerbes von einem Genehmigungsverfahren zu einem Anzeigeverfahren. Der damit einhergehende Bürokratieabbau für das Gaststättengewerbe ist zu begrüßen.
Die Regelungen Vereine betreffend scheitern jedoch am Anspruch, Bürokratie abzuschaffen. Im Gegenteil, sie bürden den Ehrenamtlern in unserem Land sowohl beim Ausschank im Vereinsheimen als auch bei der Durchführung von Vereinsfesten Zusätzliches auf. Und eins lehnt die SPD Fraktion strikt ab: eine Erschwerung von Vereinsarbeit! Zudem ist das Wirtschaftsministerium bis jetzt die Begründung für diese strikten Regeln schuldig geblieben.
Wenn denn schon aus Sicht des Ministeriums eine erhöhte Gefahr durch übermäßigen Alkoholkonsum ausgeht, dann möchte das auch bitte belegt werden. Wo sind die belastbaren Zahlen von Gewerbeaufsicht und Ordnungsämtern, die es nötig machen, ein Sonderrecht gegen das Ehrenamt einzuführen, dass beispielsweise die Verpflichtung zur Vorlage einer Mitgliederliste und damit weit über den gültigen Bestimmungen des Gaststättengesetzes des Bundes hinausgeht?
Hier besteht in den Diskussionen in den Ausschüssen des Landtages erheblicher Redebedarf.“
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