(hoga-presse) Naumburger Dom UNESCO-Welterbe – Haseloff und Robra gratulieren. Zur Aufnahme des Naumburger Doms in das UNESCO-Welterbe erklärt Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff: „Sachsen-Anhalt ist ein Land mit reicher Kultur und Geschichte. Davon zeugen fortan nicht vier, sondern nun gar fünf Stätten des Weltkulturerbes der UNESCO. Damit festigt Sachsen-Anhalt seinen Ruf als DAS Welterbeland. Ich bin mir sicher, das positive Votum für Naumburg wird neue Impulse für den Kulturtourismus in unserem Land bringen. Der Stadt Naumburg und allen, die an der erfolgreichen Bewerbung mitgewirkt haben, nicht zuletzt dem kürzlich verstorbenen Curt Becker, gilt mein herzlicher Dank.“
Staats- und Kulturminister Rainer Robra betonte: „Dieser Tag ist ein guter Tag für Naumburg wie für ganz Sachsen-Anhalt. Herzlichen Glückwunsch allen, die sich für die Bewerbung stark gemacht haben. Die Ernennung des Naumburger Domes zum UNESCO-Welterbe ist uns auch eine Verpflichtung. Eine Herausforderung der Zukunft wird sein, das Welterbe in Sachsen-Anhalt nicht nur zu pflegen, sondern auch kräftig dafür die Werbetrommel zu rühren.“
Mehr zum Titel UNESCO-Welterbe
Eine Stätte, der der Titel UNESCO-Welterbe verliehen wird, gilt in dem Fall als dermaßen einzigartig und athentisch, dass man sie für weltbedeutend erklärt. Diese Stätte musste erst von den STaaten, in denen Welterbestätten liegen, vorgschlagen und anschließend gewählt werden. Alle Welterbestätten sind in der sogenannten Welterbeliste verzeichnet. Diese umfasst (Stand 2017) 1073 Stätten in 167 Ländern. Dazu gibt es die sogenannte Rote Liste, die Liste des gefährdeten Welterbes, quasi das Gegenstück zur Welterbeliste. Wird eine Stätte in diese Liste aufgenommen, so wird an einem sogenannten Maßnahmenkatalog gefeilt, der zur Wiederherstellung des Wertes führen soll. Dazu gehören die Verhinderung von Plünderungen, Kunstraub, Zerstörungen und die Erstellung von aktuellen Inventarlisten in z. B. Museen.
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
des Landes Sachsen-Anhalt
Hegelstrasse 42
39104 Magdeburg
Quelle: Pressemeldung der/des Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt vom 1. Juli 2018.
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