(hoga-presse) Vor den für Anfang nächster Woche geplanten abschließenden Koalitionsgesprächen der Parteispitzen von Union und SPD hat die Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Michaela Rosenberger, dazu aufgefordert, konkrete Schritte gegen die weitere Ausbreitung der sogenannten Minijobs zu beschließen.
„Ein gesetzlicher Mindestlohn muss selbstverständlich auch für Minijobs gelten. Ausnahmeregelungen wären grundfalsch und würden dem Ziel des Mindestlohns zuwiderlaufen, eine wirksame Grenze nach unten zu ziehen“, sagte die vor zehn Tagen neu gewählte NGG-Vorsitzende. Gerade im Gastgewerbe gebe es mit nahezu einer Million Minijobs akuten Handlungsbedarf.
Rosenberger hält auch eine Reform der Minijobs weiterhin für notwendig: „Angesichts der großen Ausbreitung von Minijobs vor allem bei Frauen, ist es unabdingbar, dass auch Minijobs sozialversicherungspflichtig werden. Es dürfen nicht weiterhin Millionen von Menschen aus dem Raster der Sozialversicherung fallen“, so die NGG-Chefin.
Grundlage könne das vom Deutschen Gewerkschaftsbund im vergangenen Jahr vorgelegte Modell sein, nach dem die Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro zunächst ausschließlich für den Arbeitgeber besteht und einkommensabhängig bis zur Grenze von 800 Euro der Anteil für die Beschäftigten ansteigt.
Weiterhin fordert die NGG gesetzliche Regelung zur Begrenzung von Leiharbeit und Werkverträgen sowie ein Verbot der sachgrundlosen Befristung. „Wenn eine große Koalition den Mindestlohn auf den Weg bringt, ist das ein großer Schritt für das Land“, so Rosenberger weiter. Der Arbeitsmarkt müsse aber auch durch weitere regulative Maßnahmen neu geordnet werden, um missbräuchliche Beschäftigung einzudämmen.
Jonas Bohl
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