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Hoga-Presserachiv

Verband in Hessen geht hart gegen falsche Hotelsterne vor

von Redaktion 26. Juli 2016
26. Juli 2016
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1,5K

(hoga-presse) Hotelsterne in Hessen: Verband geht hart gegen falsche Hotelsterne vor. Hotelklassifizierung in Hessen verlässlicher Wegweiser für Gäste. Klarstellung nach ZDFzoom-Reportage. DEHOGA mahnt Dutzende Hotels ab

Hotels dürfen in Deutschland nur mit Hotelsternen werben, wenn sie diese nach einer Überprüfung anhand objektiver Kriterien durch den DEHOGA zuerkannt bekommen haben. Die Deutsche Hotelklassifizierung gewährt allen gültig klassifizierten Hotelbetrieben die benötigte Rechtssicherheit. Die Hotelklassifizierung in Hessen ist für Gäste ein verlässlicher Wegweiser mit Blick auf zu erwartende Standards in der klassifizierten Hotellerie.

Der hessische Landesverband des DEHOGA überprüft bereits seit Jahren die hessische Hotelbranche auf rechtmäßige und ordnungsgemäße Verwendung der Hotelsterne. Im Rahmen einer öffentlich gemachten Offensive hatte der Verband bereits in den vergangenen Jahren die Missstände in 164 konkret bekannt gewordenen Fällen unlauterer Sternewerbung angeprangert und gezielt verfolgt.

Die Bilanz – von 164 zu Unrecht mit Sternen werbenden Hotels (davon 86 Betriebe allein in Frankfurt am Main) wurden nach mehrfachen Abmahnungen durch den Verband 40 Betriebe offiziell klassifiziert. Weitere 34 Hotels haben die Werbung mit Sternen eingestellt. Sieben Betriebe wurden mangels Uneinsichtigkeit der Zentrale für unlauteren Wettbewerb gemeldet, die die Rechtsverfolgung vor Gericht übernahm. Fünf der abgemahnten Betriebe sind zwischenzeitlich geschlossen worden. Die weiteren Verfahren werden aktuell persistent verfolgt.
Der für den DEHOGA Hessen verantwortliche Hauptgeschäftsführer und Rechtsanwalt Julius Wagner stellt nicht zuletzt mit Blick auf die Reportage im Zweiten Deutschen Fernsehen klar: „Wir beobachten die Hotellandschaft intensiv, auch im Web, und zwar regelmäßig. Wir geben jedem die Gelegenheit zum Mitmachen, am Ende aber fällt eine klare Entscheidung nach den Maßgaben des Wettbewerbsrechts, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Verband.“

Vielen Hoteliers sei offensichtlich nicht klar, dass eine eigenmächtige Vergabe von Sternen in Deutschland wettbewerbsrechtlich unzulässig ist. Die ZDF-Reportage habe hier mit Sicherheit zu einer notwendigen Klarstellung beigetragen.

Zu den Vorwürfen, dass immer noch zu viele Beherbergungsbetriebe nicht gültig klassifiziert seien und dennoch mit Sternen werben hält Wagner fest: „Bei über 2.000 Hotels in Hessen und einer hohen Fluktuation vor allem in den Ballungsgebieten bleibt es eine dauerhafte Herausforderung, stets zügig und konsequent zu reagieren.“ Der Verband sei daher auch froh über Mitteilungen und Meldungen Dritter. Aktuell werde eigens eine Task-Force eingesetzt, um dem Sternemissbrauch noch offensiver zu begegnen. Zudem habe der DEHOGA Hessen turnusmäßig Dutzende Hotels angeschrieben, deren Klassifizierung ausgelaufen ist. Die zur Durchsetzung der Standards notwendigen Abmahnaktivitäten werde der Verband im Rahmen der Arbeit der Task Force intensivieren. „Dies ist zwingend geboten, um die Sterne für Gäste weiterhin als verlässliche Entscheidungsgrundlage bzw. als Suchkriterium neben den Gästebewertungen der Onlineportale zu platzieren. Darüber hinaus erwarten alle ordentlich klassifizierten Hotels den Werterhalt ihrer eigenen Klassifizierung.“, so Wagner.

Fakten zur Deutschen Hotelklassifizierung
• Die Teilnahme an der Deutschen Hotelklassifizierung ist freiwillig. Stand heute sind in Deutschland 8.511 Betriebe gültig klassifiziert. Das Klassifizierungssystem erfreut sich somit eines ungebrochenen Zuspruchs.
• Bei insgesamt 20.725 Hotelbetrieben in Deutschland (13.377 Hotels und 7.348 Hotels garnis; Quelle: Statistisches Bundesamt) entspricht dies einem Klassifizierungsgrad von 41,1 Prozent. Eine detaillierte Statistik und ein Verzeichnis der Betriebe ist unter hotelsterne.de verfügbar.
• Für Marketing und Organisation der Deutschen Hotelklassifizierung ist die DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH zuständig. Die Durchführung der Klassifizierung vor Ort obliegt 16 regional zuständigen Klassifizierungsgesellschaften.
• Jeder Betrieb wird im Zuge der Klassifizierung aufgesucht und die vom Hotelier gegebenen Auskünfte überprüft. Um die Neutralität der Bewertung zu gewährleisten, gehören den entsprechenden Kommissionen meist sowohl Vertreter der zuständigen Tourismusverbände als auch des Gastgewerbes an.
• Die Klassifizierung gilt für drei Jahre. Bei einer dann gewünschten Nachklassifizierung findet eine erneute Kontrolle statt. Sollten während der Laufzeit der Klassifizierung berechtigte Hinweise vorliegen, dass Kriterien nicht erfüllt sind, findet ebenfalls eine Kontrolle statt.
• Der Kriterienkatalog selbst wird in einem Intervall von fünf bis sechs Jahren im Rahmen der europäischen Hotelstars Union überprüft und an die Markterfordernisse angepasst.
• Gäste und Hoteliers können eventuelle Beschwerden zu Kriterien oder Verfahren der Deutschen Hotelklassifizierung stets auch direkt an die in Hessen zuständige Mailadresse walenko@dehoga-hessen.de richten.

Über Dehoga Hessen:
Der Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e. V. ist der Branchenverband der Hoteliers und Gastronomen in Hessen. Bereits Ende 1945 als erste Wirtschaftsvereinigung nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet, kann der DEHOGA Hessen heute auf 70 Jahre Erfahrung zurückblicken. Der DEHOGA Hessen vertritt als alleiniger Berufs- und Wirtschaftsverband das Hessische Gastgewerbe, den Hauptleistungsträger des Tourismus in Hessen. Mit rund 18.000 Hoteliers und Gastronomen – davon allein ca. 84 Prozent kleine und mittlere Betriebe mit familiärer Prägung – über 180.000 Erwerbstätigen und 4.000 Auszubildenden – ist das Gastgewerbe ein starkes Stück Hessische Wirtschaft und Rückgrat der heimischen Tourismusindustrie. www.dehoga-hessen.de

Sebastian Maier
Pressesprecher
Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
REFERAT VERBANDSKOMMUNIKATION
Auguste-Viktoria-Straße 6
65185 Wiesbaden
Fon 0611/99201-16
Fax 0611/99201-22
www.dehoga-hessen.de

Quelle: Pressemitteilung Dehoga vom 26.07.2016.

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