(hoga-presse) In seiner Sitzung hat der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft über das Gaststättengesetz beraten. Der Ausschuss hat eine vorläufige Beschlussempfehlung für die Beratung der beteiligten Ausschüsse beschlossen. Darin sind auf Antrag der Koalitionsfraktionen die in § 4 des ursprünglichen Entwurfs des Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt enthaltenen Auflagen für Vereine und Gesellschaften gestrichen. Das betrifft insbesondere das Vorhalten eines Mitgliederverzeichnisses.
Dazu erklärt Ronald Mormann, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Es wird Zeit, dass die abstrusen Vorgaben für Vereine aus dem Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums verschwinden. Die SPD hat heute im Ausschuss klar dafür gestimmt. Das ist im Sinne der vielen Ehrenamtlichen in unserem Land eine wichtige Entscheidung.
Ein Gaststättengesetz im Land darf nicht dazu führen, dass Vereinen und damit ihren ehrenamtlich aktiven Mitgliedern bei ihrem Ehrenamt Stolpersteine in den Weg gelegt werden. Aber genau das sieht der Gesetzentwurf aus dem Hause Möllring vor. Er fordert die Gleichstellung der ehrenamtlich geführten Vereinsgastronomie mit den gewerblichen Gastronomen und betreibt gleichzeitig eine Stigmatisierung der Vereine als „Schwarzgastronomie“, ohne dafür Belege zu liefern. Zudem sieht der Gesetzentwurf die Verpflichtung zum Vorlegen eines Mitgliederverzeichnisses vor, eine ebenso bürokratisierende aber auch Datenschutzrechtlich höchst bedenklichen Forderung aus dem Wirtschaftsministerium.
Wir als SPD-Fraktion haben uns von Beginn an gegen solche Zumutungen fürs Ehrenamt gestellt. Wir sind froh, dass mit dem heutigen Votum des Ausschusses die Weichen richtig gestellt werden.“
Dr. Falko Grube
Pressesprecher
Landtag des Landes Sachsen-Anhalt
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