(hoga-presse) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Wissenswertes rund um die Erzeugung und Vermarktung von Eiern. Eier gehören traditionell zum Osterfest – sie werden gekocht und eingefärbt verschenkt und symbolisieren neues Leben. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat vor dem Osterfest interessante Fakten rund ums Ei zusammengestellt:
Erzeugung
824.000 Tonnen Eier wurden im Jahr 2012 in Deutschland produziert. Seit dem Jahr 2000 sind die Zahlen der Erzeugung kontinuierlich gesunken, 2000 waren es noch 893.000 Tonnen. Gegenüber dem Jahr 2010 mit 656.000 Tonnen zeigt die aktuelle Zahl wieder eine steigende Tendenz. Die vorläufige Versorgungsbilanz der Bundesanstalt für Landwirtschaft (BLE) weist für 2012 eine verwertbare Erzeugung von 13,3 Milliarden Eiern (+6,3 Prozent gegenüber Vorjahr) aus. 367.000 Tonnen Eier importierte Deutschland in 2012. Seit 2000 (293.000 Tonnen) ist das eine Steigerung von rund 25 Prozent. Auch der Export hat steigende Tendenz: waren es im Jahr 2000 noch 72.000 Tonnen, so wurden in 2012 etwa 125.000 Tonnen Eier exportiert, eine Steigerung von rund 73 Prozent.
Haltung
Zum Stichtag 1. Dezember 2012 wurden 36,6 Millionen Legehennen in Deutschland gehalten (erfasst werden Betriebe mit mindestens 3000 Haltungsplätzen) – das waren 7,5 Prozent mehr als im Dezember 2011. Besonders hoch war der Anstieg von 2011 auf 2012 mit 17 Prozent in der ökologischen Erzeugung. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Ausgangsniveau bis dato vergleichsweise niedrig war. Auch die Haltung der Legehennen in Bodenhaltung (+ 8,9 Prozent) und in Freilandhaltung (+8,7 Prozent) nahm stark zu. Legehennen in Käfighaltung gingen hingegen um 4,2 Prozent zurück. Die Stallkapazität liegt derzeit bei rund 42 Millionen Haltungsplätzen. 26,8 Millionen Plätze (64 Prozent) entfallen auf die Bodenhaltung, 6,1 Millionen (14,6 Prozent) auf die Freilandhaltung, 5,5 Millionen (13,2 Prozent) auf die Haltung in ausgestalteten Käfigen und Kleingruppen. Auf die ökologische Erzeugung entfallen rund 3,4 Millionen Plätze (8,2 Prozent).
Verbrauch
Jährlich verzehrt jeder Deutsche 217 Eier (13,3 kg pro Jahr), insgesamt werden 1.087.000 Tonnen oder 17,7 Milliarden Stück verbraucht (Zahlen von 2012). Mit rund 64 Prozent der Haushaltskäufe in Deutschland kaufen die Verbraucher ihre Eier am häufigsten aus Bodenhaltung, danach folgen die Freilandhaltung mit rund 25 Prozent, die ökologische Erzeugung mit rund 9 Prozent und die Kleingruppenhaltung mit rund 3 Prozent. Der Einkauf von Eiern aus ökologischer Erzeugung ist 2012 im Vergleich zu 2010 um etwa 32 Prozent gestiegen, der Einkauf von Eiern aus der Kleingruppenhaltung um gut 55 Prozent gesunken.
Speziell zu Ostern:
Im Ostermonat werden zwei bis drei Eier mehr gekauft (bezogen auf die Haushaltskäufe, die bekanntlich rd. 50 Prozent des Konsums ausmachen). Bunte Eier werden inzwischen das ganze Jahr über angeboten. Im Ostermonat nimmt auch hier der Konsum zu. So werden ein bis zwei Eier mehr konsumiert (diese sind in den o.g. zwei bis drei Eiern enthalten, so dass rund 50 Prozent des Mehrkonsums auf bunte Eier entfallen). Es wird davon ausgegangen, dass sich über Ostern die Marktanteile der 0, 1, 2 und 3er Eier nicht verändern.
Herkunftskennzeichnung
Verbraucher wollen zu Recht wissen, wo die Lebensmittel herkommen, die sie konsumieren, und unter welchen Bedingungen sie produziert werden. Aus diesem Grund setzt sich die Bundesregierung für eine europaweit verpflichtende Herkunftskennzeichnung auch für verarbeitete Lebensmittel ein. Die sogenannte Lebensmittelinformations-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 enthält einen umfassenden Prüfauftrag an die Europäische Kommission betreffend der Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln insbesondere auch für tierische Produkte und Bestandteile wie Fleisch, Eier und Milch. Erste Ideen für eine Herkunftskennzeichnung wurden Ende Februar 2013 im Kreise der Agrarministerinnen und -minister in Brüssel diskutiert. In einem ersten Schritt sollen verarbeitete Fleischprodukte besser gekennzeichnet werden. Als Konsequenz aus dem Skandal um falsch etikettiertes Pferdefleisch sollen die Arbeiten hierzu beschleunigt werden: Die Kommission hat angekündigt, bis Herbst 2013 einen Bericht zur Umsetzung vorzulegen, so dass noch in diesem Jahr entscheidende Weichen gestellt werden können.
Deutschland begrüßt, dass die EU-Kommission auch die Fragen der Praktikabilität einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung weiter vorantreibt. Konkret geht es hierbei zum Beispiel um eine denkbare Herkunftskennzeichnung von Erzeugnissen aus einer Zutat sowie von Zutaten, die über 50 Prozent eines Lebensmittels ausmachen. Dies betrifft auch verarbeitete Produkte, die aus Ei hergestellt worden sind bzw. Ei enthalten. Das Ergebnis des Kommissionsberichts könnte auch relevant sein für die Kennzeichnung von verarbeiteten Eiern in sogenannter loser Ware, zum Beispiel in zubereiteten Speisen in Restaurants.
Vor dem Hintergrund, dass in Brüssel derzeit eine europaweit verbindliche Regelung erarbeitet wird, strebt die Bundesregierung vorerst keine nationale Sonderregelung im nationalen Alleingang an. Ein Alleingang mit einer verpflichtenden Kennzeichnung nur für deutsche Produkte bzw. Unternehmen wäre EU-rechtlich ohnehin unmöglich.
Kennzeichnung
Die Kennzeichnung von Eiern in der Schale ist EU-weit einheitlich in den Vermarktungsnormen für Eier geregelt. Diese Vermarktungsnormen gelten für unverarbeitete Eier, jedoch nicht für gekochte und gefärbte Eier.
Da es sich bei gekochten und gefärbten Eiern um verarbeitete Lebensmittel in Fertigpackungen handelt, müssen auf der Verpackung nach den geltenden kennzeichnungsrechtlichen Vorschriften folgende Angaben gemacht werden:
– Verkehrsbezeichnung
– Stückzahl der in der Verpackung enthaltenen Eier
– Name und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers
– Mindesthaltbarkeits- bzw.- Verbrauchsdatum
– ggf. das Verzeichnis der Zutaten
– der Hinweis: „mit Farbstoff“
– Gewichtsangabe
– Grundpreis
Bei gefärbten Eiern müssen die Farbstoffe mit dem Hinweis „mit Farbstoff“ gekennzeichnet werden. Wichtig: Zum Färben oder Bemalen der Schale sind nur die in der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung genannten Farben zugelassen.
Wenn verarbeitete Eier in Fertigpackungen dem Endverbraucher angeboten werden, müssen sie gemäß dem allgemeinen Lebensmittelkennzeichnungsrecht gekennzeichnet sein.
Für lose Ware gelten diese Kennzeichnungsvorgaben nach allgemeinem Lebensmittelkennzeichnungsrecht bisher nicht. Ab dem 13. Dezember 2014 ist nach der VO (EU) Nr. 1169/2011 (sog. Lebensmittel-Informationsverordnung) jedoch die Allergenkennzeichnung für lose Ware obligatorisch. Für gefärbte Eier gibt es keine Verpflichtung zur Angabe der Haltungsform. Bei diesen Eiern ist von einer vergleichbaren Verteilung der Haltungsformen auszugehen. Hiernach stammt der überwiegende Teil aus der Bodenhaltung.
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