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DEHOGA Berlin offensiv: Keine Chance für eine rechtssichere Bettensteuer

von Redaktion 22. April 2013
22. April 2013
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(hoga-presse) DEHOGA Berlin offensiv: Keine Chance für eine rechtssichere Bettensteuer. Nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes dürfen für Übernachtungen, die geschäftlich veranlasst sind, keine Bettensteuern erhoben werden.

Jetzt versucht die Finanzverwaltung es möglich zu machen, privat veranlasste Übernachtungen mit einer City Tax zu belegen, nach Auffassung des Hotel- und Gaststättenverbandes Berlin (DEHOGA Berlin) ist das jedoch juristisch nicht haltbar. Außerdem steht dies auch im Gegensatz zum Koalitionsvertrag, in dem ausschließlich eine rechtssichere Einführung vereinbart wurde.

Wenn nach einer Berliner Bettensteuer-Satzung nur die privat veranlassten Übernachtungen mit einer Steuer belegt werden sollen, müsste der Hotelier zunächst feststellen, ob die Übernachtung privat oder beruflich veranlasst ist. Nach vorliegenden Stellungsnahmen der Landesbeauftragten für Datenschutz ist dies aber gar nicht möglich! Der Hotelier würde dann als verlängerter Arm der Finanzverwaltung in Erscheinung treten – dies ist rechtlich unzulässig! Die Einführung einer Bettensteuer ist folglich rechtlich unzulässig und damit faktisch rechtwidrig, selbst wenn sie sich nur auf privat veranlasste Übernachtungen erstreckt. Schließlich könnte jeder Gast behaupten, geschäftlich unterwegs zu sein, um somit nicht der Steuer zu unterliegen. Zu Recht haben die Richter darauf hingewiesen, dass der Steuerehrliche nicht der Dumme sein dürfe.

Eine Abfrage der Gäste (privat oder beruflich veranlasste Übernachtung?) ist auch in der Praxis gar nicht durchführbar. Fast zwei Drittel der Übernachtungen werden heutzutage über das Internet gebucht – nach geltender Rechtsprechung muss der Endpreis auf den Buchungsportalen veröffentlicht werden. Welchen Preis soll der Hotelier denn veröffentlichen? Die weltweit agierenden Buchungsportale werden kaum für Berlin oder andere Städte ihr System umprogrammieren.

Berlin täte gut daran, wenn es die Gerichtsentscheide in Hamburg (hier wurde trotz der Rechtsunsicherheit zum 1. Januar eine City Tax eingeführt) abwarten würde, alle Seiten würden dann viel Geld (für Prozesse) und Energie (für andere Aufgaben) sparen.

Kontakt:
Thomas Lengfelder
Hauptgeschäftsführer
Hotel- und Gaststättenverband Berlin e.V. (DEHOGA Berlin)
Keithstraße 6
10787 Berlin
Tel: +49 30 318048-11
Fax: +49 30 318048-28
E-Mail: thomas.lengfelder@dehoga-berlin.de
www.dehoga-berlin.de

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