DEHOGA Berlin unterstreicht erneut Rechtsunsicherheit bei City Tax
Datenschutz wird verletzt, Mittelstand verdrängt und Steuergelder verschleudert
(hoga-presse) Am 23. April 2013 hat der Berliner Senat beschlossen, eine Übernachtungssteuer in Höhe von fünf Prozent zum 1. Juli 2013 einzuführen für nicht beruflich veranlasste Übernachtungen. Das ist nach Auffassung des Hotel- und Gaststättenverbandes Berlin (DEHOGA Berlin) juristisch nicht haltbar. Auch nach vorliegenden Stellungnahmen der Landesbeauftragten für Datenschutz ist dies nicht möglich und damit rechtlich unzulässig.
Die City Tax wird also von den Unternehmern getragen werden müssen und nicht von den Gästen. Ein Gesetz für die großen Konzerne, die sich den zusätzlichen Aufwand irgendwie leisten müssen – die kleinen Privatunternehmer wird es ausgesprochen hart treffen: Sie können die Übernachtungspreise auf Grund der enormen Konkurrenz nicht erhöhen; zu erwarten ist eine Marktbereinigung zu Lasten der mittelständischen Betriebe in der Hauptstadt.
Die Branchenmitglieder können versichert sein, dass der DEHOGA Berlin alles unternehmen wird, um das Vorhaben des Senats zu verhindern oder, wenn das nicht möglich ist, gemeinsam mit den Hotels klagen.
Die Steuern zahlenden Berlinerinnen und Berliner sollten darüber informiert werden, dass absehbar ist, was passieren wird: Der Senat wird durch die vom DEHOGA Berlin angestrebte Klage Steuergelder für ein Prozessieren „verbrennen“, denn die Aussicht auf Erfolg dürfte für den Senat gegen Null gehen.
Thomas Lengfelder
Hauptgeschäftsführer
Hotel- und Gaststättenverband Berlin e.V. (DEHOGA Berlin)
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