(hoga-presse) DEHOGA Sachsen fordert Korrekturen am Mindestlohngesetz. Das „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ sorgt weiterhin für große Diskussion unter Kleingewerbetreibenden und mittelständischen Unternehmern. Ab dem 1. Januar 2015 hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Mindestlohns von 8,50 Euro (brutto) je Stunde durch den jeweiligen Arbeitgeber.
Der DEHOGA Sachsen lehnt das Gesetz in der jetzigen Fassung vehement ab. „Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie ist zwar gut gedacht, aber schlecht gemacht. Es wären, sollte der aktuelle Plan zum Mindestlohn tatsächlich ohne Änderungen verabschiedet werden, Arbeitsplätze und auch der Fortbestand vieler Unternehmen im Dienstleistungsbereich gefährdet“, sagt Helmut Apitzsch, Präsident des DEHOGA Sachsen.
Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, hat der DEHOGA Sachsen die Auswirkungen der Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns im Gastgewerbe untersucht und fordert unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse eine Korrektur des aktuellen Gesetzentwurfs. Die in einigen Bereichen bereits ausgehandelten Flächentarifverträge müssen respektiert werden und von einer Übergangsfrist bis Ende 2016 profitieren. „Der Mindestlohn darf nicht, wie geplant für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren gelten, sondern erst vom 23., besser noch vom 25. Lebensjahr an. Das Gleiche gilt für Mini-Jobber und ungelernte Hilfskräfte, welche ansonsten auf ein Niveau mit ausgebildetem Fachpersonal gestellt werden“, so Apitzsch weiter.
Die vorgesehene Evaluierung soll außerdem nicht erst 2020, sondern zum frühestmöglichen Zeitpunkt (also bereits Mitte 2017) erfolgen, um noch korrigierend eingreifen zu können. Außerdem müsste die Politik flankierend dafür sorgen, dass bei den Arbeitnehmern auch mehr Brutto vom Netto ankommt und das Haushaltsplus nicht von (Quasi-)Steuern wie EEG-Umlage und Haushaltsabgaben geschluckt wird.
Aus der aktuellen Studie zum „Betriebswirtschaftlichen Ist-Zustand im Gastgewerbe“ des DEHOGA Sachsen geht hervor, dass in der Gastronomie-Branche überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen zu finden sind, wobei sich in 93 Prozent der Betriebe maximal neun sozialversicherungspflichtige Angestellte unter der gesamten Belegschaft befinden. Die Arbeitsmarkt- und Fachkräfteanalyse des Landestourismusverbands Sachsen von 2014 zeigt außerdem, dass im Gastgewerbe in großem Maße Hilfstätigkeiten anfallen, die von Personen ohne Berufsausbildung ausgeführt werden können. Der DEHOGA befürchtet, dass zur Wahrung des Betriebsfriedens gleichzeitig eine Anhebung aller Lohngruppen erfolgen müsste (Dynamik). Die zu erwartende Lohnkostensteigerung beträgt in diesem Fall etwa 30 Prozent. Die Kostensteigerungen könnten in diesem Fall nur durch massive Preiserhöhungen aufgefangen werden, welche gerade in den ländlichen Destinationen zu erheblichen Umsatzeinbußen in Gaststätten führen würden.
„Eine Lösungsmöglichkeit wäre die Übertragung der seit langem geforderten ermäßigten Mehrwertsteuer auch auf die Gastronomie“, so Apitzsch abschließend.
Weitere Infos: www.dehoga-sachsen.de
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