(hoga-presse) Josef Zellmeier und Dr. Florian Herrmann fordern: Erleichterungen beim Lärmschutz schnell umsetzen, um Volksfestkultur zu bewahren. „Die gelockerten Lärmschutzregelungen für traditionelle Volksfeste müssen möglichst rasch umgesetzt werden“, fordern Josef Zellmeier, parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, und Dr. Florian Herrmann, innenpolitischer Sprecher. Gerade vor dem Hintergrund der beginnenden Volksfestsaison setzt sich die CSU-Fraktion für schnelle Erleichterungen ein.
Die Zahl der Anwohnerklagen gegen traditionelle Volksfeste nimmt nach Angaben des Bayerischen Gemeindetags immer mehr zu. „Es ist sehr ärgerlich, dass die dreitätige Kirchweih in Kahl am Main aufgrund einer Klage von zugezogenen Anwohnern abgesagt werden musste“, sagte Dr. Florian Herrmann. „Dem Zauber eines Volksfestes kann sich doch eigentlich keiner entziehen.“ In einem zumutbaren Rahmen sollte der nur an wenigen Tagen im Jahr erhöhte Lärmpegel in der Nachbarschaft der Festplätze von den Anwohnern aus Rücksicht auf das Allgemeinwohl geduldet werden.
Die jüngsten Entwicklungen bedrohen ansonsten die reiche Volksfestkultur in Bayern, die über Jahrhunderte gewachsen ist. „Volksfeste und Kirchweihen sind gelebte Tradition“, bekräftigte Josef Zellmeier. „Das Brauchtum fördert nicht nur die Geselligkeit unter den Menschen, sondern es stärkt auch den Zusammenhalt in den Gemeinden.“ Übertriebene Auflagen für Volksfeste führten dazu, dass der Freiwilligen Feuerwehr, Schützenvereinen oder Musikkapellen wichtige Einnahmequellen verloren gingen und damit das ehrenamtliche Engagement abnehme. „Gerade die für den ländlichen Raum wichtigen Angebote zur Freizeitgestaltung fallen dann weg“, ergänzte Dr. Herrmann. „Ein fruchtbares Gemeindeleben trägt aber wesentlich zur Lebensqualität vor Ort bei.“
Die Neufassung der Freizeitlärmrichtlinie sieht eine Einzelfallbeurteilung für seltene Veranstaltungen mit hoher Standortgebundenheit oder sozialer Adäquanz und Akzeptanz vor. Sie beinhaltet unter anderem die Möglichkeit, die immissionsschutzrechtlich besonders sensible Nachtzeit um bis zu zwei Stunden – also maximal bis Mitternacht – nach hinten zu verschieben.
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