Gerichtsentscheidung zur Gastro-Ampel
Henning Höne: Gastro-Ampel gaukelt Transparenz nur vor
(hoga-presse) Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat heute die sogenannte Gastro-Ampel als unzulässig eingestuft. Die Warnfunktion der Ampel-Farben könnte nicht konkreten Tatsachen zugeordnet werden, kritisierte das Gericht in der Entscheidung. Dazu erklärt der verbraucherschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Henning Höne:
„Die Entscheidung des Gerichts zeigt die offensichtlichen Schwächen vom rot-grünen Prestigeprojekt auf. Die Voraussetzung für effektiven Verbraucherschutz ist, dass die angebotenen Informationen tatsächlich eine Entscheidungshilfe bieten. Das ist bei der Gastro-Ampel nicht der Fall. Sie gaukelt Transparenz nur vor. Die Freien Demokraten haben dies bereits vor Beginn des Pilotprojekts bemängelt. Schwarze Schafe brauchen keine rote Ampel, sie gehören umgehend aus dem Verkehr gezogen. Es ist bezeichnend, dass es erneut ein Gerichtsverfahren brauchte, um die fehlgeleitete Politik der rot-grünen Landesregierung zu stoppen. Statt Revision und Neuauflage sollten effiziente Wege mit dem Gastgewerbe gesucht werden, nicht dagegen.“
Nadja Kremser
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