(hoga-presse) Die rheinland-pfälzische Weinbauministerin Ulrike Höfken hat die CDU im Bundestag für ihr Einknicken bei der geplanten Ausweitung der Rebfläche kritisiert: „Die CDU fällt ihren eigenen Berichterstattern in den Rücken, indem sie deren Fachkompetenz missachtet und auf Kosten unserer Weinwirtschaft die Position der Bundesregierung übernimmt“, sagte Höfken am Donnerstag in Berlin. Verantwortungsvolle Politik sehe anders aus: „Die von der EU vorgegebene Ausweitung der Rebfläche sollte möglichst gering ausfallen und mit kleinen Schritten analog zur Marktentwicklung verlaufen, damit die Weinpreise und das Qualitätsniveau stabil bleiben.“ In diesem Sinne sei der von Weinwirtschaft und Politik erzielte Kompromiss einer Ausweitung der Rebfläche um lediglich 0,3-Prozent eine vernünftige Lösung. Höfken rief die SPD auf, dieser Linie treu zu bleiben. Der von den Berichterstattern gefundene Kompromiss sei für alle Länder ein tragbarer und sinnvoller Weg.
Rheinland-Pfalz werde im Bundesrat weiter für eine möglichst geringe Ausweitung der Rebfläche kämpfen, kündigte Ministerin Höfken an. „Weniger ist mehr! Die Winzer haben nach den Erfahrungen der Überproduktion, die noch keine 15 Jahre her sind, Konsequenzen gezogen und erfolgreich auf die Produktion von Qualitätswein gesetzt“, erklärte Höfken. Dem stehe die von der Bundesregierung geplante Ausweitung der Rebfläche um jährlich 0,5 Prozent (rund 500 Hektar) entgegen, zumal allein bei den rheinland-pfälzischen Erzeugern Pflanzrechte für rund 2.000 Hektar schlummerten, die jederzeit aktiviert werden könnten.
Zudem rief Ministerin Höfken die Weinbauverbände auf, von der Möglichkeit der Selbstbeschränkung bei den Pflanzrechten Gebrauch zu machen und entsprechende Empfehlungen an die Länder auszusprechen. Rheinland-Pfalz sei bereit dies umzusetzen.
Eine weitere wichtige Forderung aller 16 Bundesländer und der Verbände aus Weinbau, Genossenschaften und Kellereien sei die Änderung des vom Bund vorgesehenen zweistufigen Verwaltungsverfahrens bei der künftigen Vergabe von Pflanzrechten. Höfken: „Alle Betroffenen mit Ausnahme des Bundesministeriums sind sich darin einig, dass ein einstufiges Verfahren unbürokratischer und damit kostengünstiger ist.“
Hintergrund der Debatte um die Ausweitung der Rebfläche ist die Abschaffung des seit 1976 europaweit geltenden Anbaustopps für Reben zum 1. Januar 2016 durch die EU-Kommission. Brüssel sieht vor, dass die Rebfläche jährlich um ein Prozent ausgeweitet werden darf, ermöglicht den Mitgliedstaaten aber eine Begrenzung.
Quelle: mulewf.rlp.de