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Jahrelange Überzeugungsarbeit des Dehoga Bayern zeigt Erfolg

von Redaktion 3. Juli 2013
3. Juli 2013
Jahrelange Überzeugungsarbeit des Dehoga Bayern zeigt Erfolg
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Endgültig durch: Lockerung des Tanzverbotes

(hoga-presse) Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern begrüßt die gestern vom bayerischen Landtag verabschiedete Änderung des Feiertagsgesetzes. So soll künftig in den Nächten vor Stillen Feiertagen bis 2.00 Uhr getanzt werden dürfen, nach der bislang gültigen Regelung musste um Mitternacht Schluss sein. Am Karfreitag und Karsamstag ändert sich hingegen nichts.

„Auch wir stehen für den Schutz der christlichen Feiertage, aber die Lebensgewohnheiten der Menschen haben sich nun einmal geändert“, so Volker Wrede, Fachabteilungsvorsitzender Musik & Szene. „Feierfreudige ließen sich von keinem Gesetz der Welt mehr vorschreiben, wann sie fröhlich sein dürfen und wann nicht. Die Frage war doch nur: Findet das ganze legal statt oder werden diese Menschen in einen illegalen Raum gedrängt bzw. müssen sie nachts in die Diskotheken der Nachbarländer ausweichen, übrigens Länder, in denen das christliche Kulturgut ebenso verankert ist wie in Bayern.“

„Nach sachlicher Beurteilung hätte zwar eine Öffnungsregelung bis 3.00 Uhr dem praktizierten Ausgehverhalten mehr Rechnung getragen, wir haben aber Verständnis dafür, dass in der Abwägung unterschiedlicher Interessen Kompromisse geschlossen werden müssen“, so DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl, der hinzufügt: „Wir sind CSU und FDP dankbar, dass sie ihr Versprechen gehalten und ihren im vergangenen Jahr gefundenen Kompromiss noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt haben.“

Zum Hintergrund:

Stille Tage im Sinne des Bayerischen Feiertagsgesetzes sind Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag und Totensonntag.

An diesen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn ein entsprechend ernster Charakter gewahrt ist. Nach bisher geltendem Recht, dem strengsten in Deutschland und den benachbarten Anrainerstaaten, war in Bayern um Mitternacht Schluss. Durch die starre Regelung waren zudem jeweils zwei Abende betroffen, der Vorabend ab Mitternacht und der Abend des „Stillen Tages“ selbst.

i.V. Christina Hübl
Referentin Öffentlichkeitsarbeit
ayerischer Hotel- und
Gaststättenverband
Dehoga Bayern e.V.

Haus des Bayerischen Gastgewerbes
Rosenheimer Straße 145 i
81671 München
Fon +49 89 28760 -107
Fax +49 89 28760 -171
c.huebl@dehoga-bayern.de
www.dehoga-bayern.de

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