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Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung: Urlaubssteuer nicht rechtens

von Redaktion 6. August 2019
6. August 2019
Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung: Urlaubssteuer nicht rechtens
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Oberste Finanzrichter entscheiden für die Tourismuswirtschaft

Bundesfinanzministerium muss jetzt schnell handeln

(hoga-presse) Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) begrüßt die heute bekannt gewordene Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) zugunsten von Frosch Sportreisen. Die obersten Finanzrichter folgten der Auffassung, dass der Einkauf von Hotelzimmern dem Umlaufvermögen zugerechnet werden muss und kein Anlagevermögen darstellt. Damit unterliegen Hotelkontingente, die ein Reiseveranstalter vorab einkauft, um damit eine Reise zusammenzustellen, nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. Der BTW fordert das Bundesfinanzministerium auf, die Entscheidung so bald wie möglich im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen und so für allgemeinverbindlich zu erklären. Nur dann sind die Finanzbehörden verpflichtet, sie auch auf alle gleichgelagerten Fälle anzuwenden. Die daraus folgende Handlungs- und Planungssicherheit ist für die Veranstalter in Deutschland aus Sicht der Tourismuswirtschaft überfällig.

Endgültige Aus der Urlaubssteuer?

„Das Bundesfinanzgericht hat hier einzig richtig gehandelt, indem es die Anwendbarkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung verneint. Nun muss der Bundesfinanzminister nachlegen, damit die Reiseveranstalter in Deutschland endgültig aufatmen können und die lange vermisste Rechts- und Planungssicherheit wiederbekommen“, so BTW-Präsident Dr. Michael Frenzel. „Die vielen, überwiegend kleinen und mittelständischen Betriebe sind durch die Rückstellungen für die Urlaubssteuer stark belastet. Das endgültige Aus der Urlaubssteuer würde sie auch befähigen, wichtige Zukunftsinvestitionen zu tätigen.“ Es geht um eine jährliche Mehrbelastung von rund 230 Millionen Euro und geschätzte Steuernachforderungen von über 1,4 Milliarden Euro.

Erleichterung in der Tourismusbranche

Der Bundesfinanzhof folgte in seiner Entscheidung dem Finanzgericht Düsseldorf, das in Sachen Schauinslandreisen bereits ebenso entschieden hatte. Das Finanzgericht Münster hatte hingegen im Fall Frosch Sportreisen die Praxis der Finanzverwaltung, „den Aufwand aus der Anmietung von Hotelzimmern bei der Ermittlung des Gewerbeertrags hinzuzurechnen“ bestätigt. Das Gericht war der Auffassung, dass beim Einkauf von Hotelzimmern ein Mietverhältnis vorliegt und er damit dem Anlagevermögen zuzurechnen ist. Das war ein ernüchterndes Urteil für die Tourismuswirtschaft, die die Überzeugung vertritt, dass der Einkauf von Hotelzimmerkontingenten nicht mit einer Anmietung vergleichbar ist, sondern vielmehr – vergleichbar mit dem Einkauf von Flugkontingenten – als Reisevorleistung zu verstehen ist. Umso größer ist nun die Erleichterung darüber, dass der BFH der Revision von Frosch Sportreisen stattgegeben hat.

Über die Initiative „Nein zur Urlaubssteuer“

Über Jahre haben führende Verbände der Reise- und Tourismuswirtschaft gegenüber Politik und Finanzverwaltung die Auffassung vertreten, dass eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Übernachtungsleistungen nicht rechtens ist. Im Rahmen der Initiative „Nein zur Urlaubssteuer“ forderten sie die Bundesregierung auf, die Anwendung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelleistungen für die Reise- und Tourismusbranche zu korrigieren und eine entsprechende Präzisierung der Gewerbesteuergesetzgebung vorzunehmen. Initiatoren waren der Internationale Bustouristik Verband (RDA), die Allianz selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband (ASR), der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), der Deutsche Reiseverband (DRV) und der Deutsche Tourismusverband (DTV).

Über den BTW

Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft vertritt als Dachverband der deutschen Tourismuswirtschaft die gemeinsamen und übergreifenden Interessen dieser vielfältigen und starken Branche. Die Tourismuswirtschaft steht für etwa vier Prozent der Bruttowertschöpfung in Deutschland und beschäftigt 2,9 Millionen Menschen. Tourismus sorgt beispielsweise für rund 1,7 Millionen Arbeitsplätze in Hotellerie und Gastronomie, rund 350.000 im Sport-, Freizeit- und Kultursektor, mehr als 130.000 im Straßen- und Nahverkehrsbereich sowie rund 100.000 in Reisebüros und bei Reiseveranstaltern (Quelle: BMWi-Studie „Wirtschaftsfaktor Tourismus“).

Quelle: Pressemitteilung BTW vom 05.08.2019;
Bildquelle: pixabay.com

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