(hoga-presse) Die Rheingauer Weinwoche fand dieses Jahr vom 12. bis zum 15. Januar statt und wurde bereits zum 58. Mal veranstaltet. Sowohl die Winzer als auch interessierte Besucher haben hier die Gelegenheit, sich in Workshops und Fachvorträgen über aktuelle Entwicklungen im Weinbau zu informieren und auszutauschen. „Es bleibt auch weiterhin das Ziel der Hessischen Landesregierung, notwendige und geeignete Rahmen-bedingungen für den Weinbau im Rheingau und an der Hessischen Bergstraße zu schaffen. Hierfür setzen wir uns auf allen Ebenen mit Nachdruck ein, sei es im Bund oder in Europa. Darunter fallen auch die verschiedenen Dienstleistungsangebote vor Ort, wie beispielsweise die Beratung, Forschung und Lehre an der Hochschule Geisenheim“, so die für den Weinbau zuständige Staatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser.

Dass der Weinbau ein Thema mit vielen Aspekten ist, wurde in der Rede der Staatssekretärin deutlich. So ging sie beispielsweise auf die Gemeinsame Marktordnung der EU für Wein ein, die önologische Standards der Weinbereitung festlegt. Diese Standards, zum Beispiel zur Anreicherung oder zur Schwefelung des Weins lassen auch Ausnahmen zu, was bisher jedoch mit einem sehr zeitintensiven und bürokratischen Verfahren verbunden ist. „Hier werden wir uns weiterhin gemeinsam mit dem Bund für eine praxisgerechte Lösung einsetzen“, machte die Staatssekretärin deutlich. Auch wird das Engagement für den Erhalt der Steillagen fortgesetzt, denn Steillagen sind ein Teil der traditionellen Kulturlandschaft und bieten seltenen Tier- und Pflanzenarten einen einzigartigen Lebensraum. „Die Steillagen stellen die Winzer jedoch vor große Herausforderungen, denn eine maschinelle Bewirtschaftung ist bestenfalls sehr aufwendig, meist jedoch unmöglich. Hier wird noch sehr viel von Hand gearbeitet. Daher wollen wir die Winzer und Winzerinnen auch weiterhin fördern.“

Auch ging Dr. Beatrix Tappeser auf die weinrechtliche Diskussion der vergangen Jahre ein, in der es um die verfügbaren Lagebezeichnungen geht, die nicht für alle Weinbaubetriebe ausreichen. „Je nach Unternehmen werden die Weinbergslagen unter Marketinggesichtspunkten als zu groß empfunden, um die Weine im Qualitätsmodell der Qualitätspyramide kundenfreundlich und verständlich zu bezeichnen. Daher besteht der Bedarf nach weiteren, geografisch lokalisierbaren und eindeutig abgrenzbaren Bezeichnungen. Hier besteht die Möglichkeit der Reaktivierung alter Gewannnamen“, erklärte die Staatssekretärin. Momentan liegen für Hessen bereits rund 30 Anträge auf Eintragung solcher kleineren geografischen Einheiten vor, die vom Weinbau-Dezernat des Regierungspräsidiums in Darmstadt bearbeitet werden.

Ebenfalls gab die Landwirtschaftsstaatssekretärin bekannt, dass die Landesregierung die Förderung des Pheromoneinsatzes zur Bekämpfung des Traubenwicklers fortführen wird, da so die Umwelt vor dem unnötigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln geschützt wird.

„Winzer, Verbraucher, Landwirte, Gewerbe, Tourismus, Naturschutz und viele andere sind im Rheingau aktiv. Ich möchte Sie ermutigen, unterschiedliche Interessen nicht zu Gegensätzen und Fronten werden zu lassen, sondern ein Nebeneinander, besser noch ein Miteinander zu erreichen. Vielfalt und hohe Qualität des Weines und biologische Vielfalt in und um den Weinberg sind sich ergänzende Ziele, die allen zugute kommen“, so Dr. Tappeser abschließend.

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