(hoga-presse) „Auch wenn nicht alle Blütenträume gereift sind und wir uns an der einen oder anderen Stelle mehr gewünscht hätten – die Richtung stimmt“ , so die erste Einschätzung von Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), zum heute vorgestellten Koalitionsvertrag. Der entscheidende Pfeiler einer neuen Ordnung der Arbeit, ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro, ohne Ausnahmen, also auch für Minijobs und Werkverträge, und ohne Differenzierung zwischen Ost und West, kommt und die Tarifautonomie wird gestärkt werden.“
„Noch ist der Koalitionsvertrag eine Absichtserklärung. In der nächsten Legislaturperiode gilt, ihn im Gesetzgebungsverfahren umzusetzen. Vor allem im Gastgewerbe, im Bäckerhandwerk und in der Fleischindustrie besteht dringender Handlungsbedarf.“ Ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro würde ab Januar 2015 die Einkommenssituation von knapp einer Million geringfügig Beschäftigten oder zwei Drittel aller Beschäftigten im Gastgewerbe, die heute ohne Tarifbindung arbeiten müssen, spürbar verbessern. Ein Wermutstropfen sei es, dass die Höhe des Mindestlohns bis 2017 auf 8,50 Euro eingefroren sei.
Bei der Eindämmung des Missbrauchs von Werkverträgen sei der Koalitionsvertrag auf halbem Weg stehen geblieben. Ein Informationsrecht der Betriebsräte sei das Mindeste, ersetze jedoch nicht die tatsächliche Mitbestimmung. Hingegen sei die Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sehr zu begrüßen. „Konsequenterweise muss diese dann auch personell besser aufgestockt werden.“
Unverständlich sei es für die NGG, dass kein gesetzlicher Informantenschutz vereinbart wurde. „Informantenschutz kostet nichts und hilft im Hinblick auf die vielen Lebensmittelskandale der vergangenen Monate allen Verbraucherinnen und Verbrauchern.“
Dr. Karin Vladimirov
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