(hoga-presse) Reform des Reiserechts passiert den Bundesrat. Das Reiserecht wird zeitgemäßer. Der Bundesrat hat am 7. Juli die Umsetzung der geänderten Pauschalreiserichtlinie gebilligt. Sie erweitert den bei Pauschalreisen geltenden Verbraucherschutz auf solche Reisen, die sich der Kunde im Internet selbst zusammenstellt. Der Bundestag hatte die Reform bereits am 1. Juni 2017 beschlossen.
Ausweitung des Verbraucherschutzes
Danach ist ein Betreiber eines Reiseportals künftig wie ein Pauschalreiseanbieter in der Pflicht. Diese Haftung gilt auch dann, wenn ein Reisebüro eine individuelle Reise mit mehreren Elementen zusammenstellt, also beispielsweise mit einem Flug, einem Hotel und einem Mietwagen.
Verbesserungen für Individualreisende
Darüber hinaus regelt die Reform des Reiserechts als neue Kategorie auch die „Vermittlung verbundener Reiseleistungen“. Hierbei wird ein Kunde, der beispielsweise einen Flug gebucht hat, gezielt über einen Internet-Link zu zusätzlichen Reiseleistungen geführt. Die neuen Regelungen verpflichten Vermittler zur Information des Reisenden und gegebenenfalls zur Insolvenzsicherung.
Mehr Schutz für Tagesreisen
Der Bundestag hat bei seiner Beschlussfassung Tagesreisen ab einem Wert von 500 Euro in den Anwendungsbereich des Pauschalreiserechts mit einbezogen. Damit kam er dem Bundesrat entgegen, der sich in seiner Stellungnahme für einen verbesserten Schutz von Tagesreisen ausgesprochen hat. Außerdem hat er auf Anregung der Länder das Widerrufsrecht bei Pauschalreisen verständlicher geregelt.
Unterzeichnung und Inkrafttreten
Der Bundespräsident muss das Gesetzt jetzt noch unterzeichnen. Es soll zum 1. Juli 2018 in Kraft treten.
Plenarsitzung des Bundesrates am 07.07.2017
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates vom 07.07.2017.
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