(hoga-presse) In der Diskussion um das sogenannte „Tanzverbot“ zu Ostern hat der Staatssekretär im Innenministerium, Jürgen Häfner, auf die herausragende Bedeutung der bevorstehenden Feiertage hingewiesen: „Wir sprechen hier vom höchsten Fest der christlichen Kirchen“, sagte Häfner, „und dieses Fest hat einen besonderen Schutz verdient. Die weltanschauliche Neutralität des Staates steht außer Frage, aber wir leben in einer christlich geprägten Gesellschaft, in der ein sehr großer Teil der Menschen die kirchlichen Feiertage still und besinnlich begehen möchte.“
Der Staatssekretär erinnerte daran, dass der Schutz der Sonn- und Feiertage sowohl in Artikel 140 des Grundgesetzes als auch in Artikel 47 der Landesverfassung für Rheinland-Pfalz institutionell garantiert wird. Sonn- und Feiertage dienten der Arbeitsruhe, der seelischen Erhebung und der religiösen Erbauung, sagte Häfner. „Den Menschen soll an diesen Tagen die Möglichkeit zur inneren Ruhe gegeben werden. Dies setzt jedoch äußere Ruhe voraus, also die Abwesenheit von typischen Merkmalen eines normalen Wochentags“, so Häfner. Die Sonn‑ und Feiertagsgarantie sei dazu da, den äußeren Rahmen für die seelische Erhebung zu schaffen.
„Deswegen halten wir an der Regelung fest, dass von vier Uhr morgens am Gründonnerstag bis 16 Uhr am Ostersonntag Tanzpartys und ähnliche Veranstaltungen nicht erlaubt sind. Wir wissen uns damit an der Seite der Mehrheit der Menschen in Rheinland-Pfalz, das ein christlich geprägtes Land ist.“, sagte Staatssekretär Häfner.
Christoph Gehring
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