(hoga-presse) DEHOGA Hessen begrüßt Planungssicherheit und Schutz für bestehende Betriebe. Verband fordert zugleich weitere Regelungsklarheit. Die hessische Landesregierung bringt heute in erster Lesung ein Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der hessischen Bauordnung ein mit dem Ziel, insbesondere für die Gastronomie in Hessen eine flächendeckende Toilettenpflicht einzuführen.
Der Branchenverband des Gastgewerbes, der DEHOGA Hessen, hatte bereits im Vorfeld zu den ursprünglichen Gesetzesänderungsentwürfen Stellung genommen. Es ist aus Sicht des DEHOGA Hessen ausgesprochen erfreulich, dass die wesentlichen Bedenken gegen die seinerzeitigen Überlegungen, eine solche Toilettenpflicht ebenfalls für alteingesessene und bestehende Betriebe ohne jedweden Unterschied im Lande einführen zu wollen, im hessischen Ministerium für Wirtschaft Gehör gefunden haben. Der nunmehrige Gesetzesänderungsentwurf sieht eine Toilettenpflicht vor für all diejenigen Betriebe, die als Gastronomie neu eröffnet werden.
Der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir hat zuletzt in der entsprechenden Pressemitteilung des hessischen Wirtschaftsministeriums klargestellt, dass die Toilettenpflicht zwar ab Beschluss durch den hessischen Landtag gelte, allerdings Bestandsbetriebe hiervon ausgenommen bleiben. Dies bedeute, so jedenfalls der Minister, dass auch im Falle eines Betreiberwechsels eine Toilettenpflicht nicht greife.
Das Wesentliche Anliegen des DEHOGA Hessen ist es an dieser Stelle, die Generationennachfolge vor allem für die hessische Landgastronomie nicht durch weitere Hürden zu erschweren.
„Wir haben volles Verständnis für klare Regelungen im Bereich der Toiletteneinrichtungen in der Gastronomie. Was allerdings auf gar keinen Fall akzeptabel ist, dass wir im 200 Jahre alten Betrieb, wo eine Toilette möglicherweise lediglich über den Keller erreichbar ist, heute weitere Hürden über Pflichten zur Barrierefreiheit gemäß dem hessischen Baurecht generieren!“, so Gerald Kink Präsident des DEHOGA Hessen.
Der Verband begrüßt daher grundsätzlich eine Weiterentwicklung des noch jungen hessischen Gaststättengesetzes. Dies schaffe Planungssicherheit für die Betriebe.
Präsident Kink betont allerdings: „Wesentliche Voraussetzung dafür ist jedoch, dass gemäß den Aussagen von Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir eine klare und unmissverständliche Regelung zum Schutz bestehender Gastronomie unabhängig vom Betreiberwechsel gilt. Wir appellieren daher an die Abgeordneten des hessischen Landtages, mit strengem Augenmaß darauf zu achten, dass der Gesetzesentwurf gerade mit Blick auf die bestehende Gastronomie spezifiziert wird. Wenigstens in der Begründung sollte der Schutz des Bestandes auch im Falle des Betreiberwechsels niedergelegt werden. Dies ist aktuell noch nicht der Fall.“
Quelle: Pressemitteilung DEHOGA Hessen vom 13.09.2016.