Diese Seite nutzt Cookies für Analysen und um dein Erlebnis zu verbessern. Wenn du auf Akzeptieren klickst, bist du damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Hotellerie und Gastronomie Zeitung | Hoga-Presse
  • Home
  • Gastro
    • Gluten / Laktosefrei
  • Hotellerie
  • MICE
  • HoGa-Magazin: Regionales
  • Freizeit
  • Organic / Bio
  • Restaurants
  • Top25-Hotels
Aktuelle Beiträge
Veridaro bündelt Gästefeedback, Google-Bewertungen und digitale Speisekarten
GBZ setzt neue Impulse für die moderne Pâtisserie
DDR Museum in Thale im Harz: Zwischen Schrankwand...
Ausflugsziel am Kyffhäuser: Das Panorama Museum
Das Gustav’s in Wilnsdorf: Moderne Küche, entspannte Atmosphäre...
Rheinturm Düsseldorf: Ganz oben ist die Stadt plötzlich...
Gastronomiebedarf im Griff: Worauf Betriebe bei der Wahl...
Wasserschloss Westerburg: Schlosshotel und Ausflugsziel im Harz
Zwischen Himmel, Horizont und Halligalltag: Anker’s Hörn auf...
Teufelsmauer im Harz steht bei Naturwunderwahl 2026 zur...
17. August 2026
Hotellerie und Gastronomie Zeitung | Hoga-Presse
  • Home
  • Gastro
    • Gluten / Laktosefrei
  • Hotellerie
  • MICE
  • HoGa-Magazin: Regionales
  • Freizeit
  • Organic / Bio
  • Restaurants
  • Top25-Hotels
Hotellerie und Gastronomie Zeitung | Hoga-Presse
Hotellerie und Gastronomie Zeitung | Hoga-Presse
  • Home
  • Gastro
    • Gluten / Laktosefrei
  • Hotellerie
  • MICE
  • HoGa-Magazin: Regionales
  • Freizeit
  • Organic / Bio
  • Restaurants
  • Top25-Hotels
Copyright 2023 - All Right Reserved
Hoga-Presserachiv

Verwaltungsgericht Köln bestätigt Bettensteuer

von Redaktion 1. Oktober 2016
1. Oktober 2016
Teilen 0FacebookTwitterPinterestE-Mail
1,5K

(hoga-presse) Das Verwaltungsgericht Köln hat mit vier Urteilen vom heutigen Tag entschieden, dass die Satzung der Stadt Köln über die Erhebung der Kulturförderabgabe („Bettensteuer“) rechtmäßig ist. Geklagt hatten Hotelbetreiber aus Köln. Sie wandten sich gegen Bescheide der Stadt Köln, mit denen sie zur Entrichtung der Kulturförderabgabe aufgefordert worden waren. Die Bescheide ergingen auf Grundlage der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe vom 18. November 2014. Danach werden seit dem 1. Dezember 2014 (erneut) die entgeltlichen Beherbergungen in Köln besteuert. Entsprechend den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts sind Übernachtungen steuerfrei, wenn die Beherbergung beruflich zwingend erforderlich ist. Diesen Nachweis muss der jeweilige Gast führen. Die Hoteliers müssen entsprechende Erklärungen der aus beruflichen Gründen übernachtenden Gäste entgegennehmen, verwahren, ggf. vorlegen, die Abgabe von den anderen Gästen einziehen und an die Stadt Köln abführen.

Die Kläger haben zur Begründung ihrer Klagen geltend gemacht, dass ihre Mitwirkungs- und Prüfpflichten zu unbestimmt geregelt seien, über das zulässige Maß hinausgingen und unzumutbar seien. Fehler bei der Prüfung der von den Gästen vorgelegten Nachweise gingen ebenso wie eine abweichende Beurteilung der beruflich zwingenden Erforderlichkeit der Übernachtung durch die Stadt Köln zu Lasten des Hoteliers. Er müsse dann die Abgabe entrichten, obwohl diese von dem Gast nicht gezahlt worden sei. Außerdem bestehe die Gefahr des Missbrauchs. Der Hotelier habe auch keine Handhabe, wenn sich der Gast weigere, die Abgabe zu zahlen. Dies führe zu einem Verstoß gegen den steuerrechtlichen Gleichheitssatz.

Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Es hat zur Begründung ausgeführt, dass die Satzung nicht wegen Verletzung des steuerrechtlichen Gleichheitssatzes nichtig sei. Die Regelungen der Satzung seien noch bestimmt genug und eröffneten der Stadt Köln Kontrollmöglichkeiten. Damit sei gewährleistet, dass die Steuerpflichtigen gleich behandelt würden. Schließlich werde durch die Erhebung der Kulturförderabgabe nicht die Berufsfreiheit der Hoteliers verletzt. Der bei den Hoteliers entstehende erhöhte Personal- und Sachaufwand sei vom Zweck der Steuererhebung gedeckt und auch nicht unverhältnismäßig groß.

Gegen die Urteile kann Berufung eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

Aktenzeichen: 24 K 2350/15, 24 K 2369/15, 24 K 1845/15 u. 24 K 6324/16

Verwaltungsgericht Köln
Appellhofplatz, 50667 Köln
Tel.: 0221/2066252
E-Mail: Stefanie.Seifert@vg-koeln.nrw.de
Internet: www.vg-koeln.nrw.de

Quelle: Pressemitteilung Verwaltungsgericht Köln vom 28.09.2016.

Klicken Sie hier, um diesen Beitrag zu bewerten!
[Total: 0 Average: 0]
Teilen 0 FacebookTwitterPinterestE-Mail
vorherigen Beitrah
Steigenberger Airport Hotel Istanbul eröffnet
nächster Beitrag
NRW-Röstereien produzierten 2015 mehr als 73 000 Tonnen Röstkaffee

Das könnte dir auch gefallen

Veridaro bündelt Gästefeedback, Google-Bewertungen und digitale Speisekarten

16. August 2026

GBZ setzt neue Impulse für die moderne Pâtisserie

16. August 2026

Das Gustav’s in Wilnsdorf: Moderne Küche, entspannte Atmosphäre und viel Liebe zum...

15. August 2026

Gastronomiebedarf im Griff: Worauf Betriebe bei der Wahl ihres Großhandelspartners achten sollten

12. August 2026

Zwischen Himmel, Horizont und Halligalltag: Anker’s Hörn auf Langeneß

12. August 2026

Teufelsmauer im Harz steht bei Naturwunderwahl 2026 zur Abstimmung

11. August 2026

Hoga – Partner

Erleben Sie das Hotel Triller in Saarbrücken
FORT FUN

Hotel & Gastro erleben

hoga-portal: aktuelle nachrichten aus der hotellerie auf den punkt gebracht hoga-presse: die besten tagungshotels in deutschland und aktuelle mice-nachrichten hoga-magazin: gastro und restaurant nachrichten aus deutschland und branchen news hotellerie- und gastronomie-portal: fach- und branchenmessen in deutschland
FORT FUN

HOGA-PRESSE PARTNERPORTALE

    • Luna Medienagentur
    • Landesnachrichtenportal
    • Jura-Presseportal
    • Social Media Plattform
    • Anwalt-Suchportal
    • RA Baranowski
    • Scheidungsanwalt Siegen
    • Rechtsanwalt Siegen
    • Hotel Standby
    • Top Backlink
    • Content Marketing für Hotels & Restaurants
    • Urlaub im Harz
    • Hoga Jobportal
    • Urlaub im Zillertal
rss
RSS FEED
Blogverzeichnis Bloggerei.de - Reiseblogs

HOGA-PRESSE MARKETING

    • Hotelmarketing
    • Restaurantmarketing
    • MICE Marketing
    • Content Marketing
    • Erlebnisgastronomie
    • Marketingpartner
    • Imagefilm HOGA Presse
    • Ihre Marketing-Spezialisten
    • Preisübersicht Hoga-Presseportal
    • Die beliebtesten Hotels in Deutschland

Hotel- und Gastro-Branche

    • Unterkunft Zillertal
    • Gute Hotels im Harz
    • Urlaub im Harz
    • Hogamagazin
    • Hotel-Buchungsportal
    • Mein Lieblibgshotel
    • Über uns – Die Köpfe hinter Hoga-Presse

Über das Hoga-Magazin

Auf unserer Plattform für die Gastronomie und Hotellerie finden Sie stets die neuesten Nachrichten, Berichte und Reportagen. Mit uns bleiben Sie immer am Puls der Zeit und verpassen keinen Trend. Wir präsentieren Ihnen ein breites Spektrum an Restaurant- und Hotelerlebnissen sowie Eventlocations und Tagungshotels. Darüber hinaus bieten wir Blogging, Online-Marketing und Content-Marketing für Gastronomie, Hotellerie, Eventplaner, Tourismus, Gastronomiebedarf, Großküchentechnik und Kücheneinrichtung.

 

Kontaktieren Sie uns:

redaktion@luna-medienagentur.de

BELIEBTE ARTIKEL

Veridaro bündelt Gästefeedback, Google-Bewertungen und digitale Speisekarten
GBZ setzt neue Impulse für die moderne Pâtisserie
Das Gustav’s in Wilnsdorf: Moderne Küche, entspannte Atmosphäre und viel Liebe zum...
Gastronomiebedarf im Griff: Worauf Betriebe bei der Wahl ihres Großhandelspartners achten sollten
Logo Hotellerie- und Gastronomie-Magazin Hoga-Presse

FOLGEN SIE UNS

Facebook Facebook Instagram X-twitter X-twitter X-twitter

Folgen Sie uns auch auf GoogleNews und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

  • Impressum
  • AGB
  • Datenschutz
  • Disclaimer
  • Kontakt zur Hoga-Redaktion
  • Hoga-Tester
  • Mediadaten

Copyright © 2026 Hoga-Presse.de – Alle Rechte vorbehalten

Hotellerie und Gastronomie Zeitung | Hoga-Presse
  • Home
  • Gastro
    • Gluten / Laktosefrei
  • Hotellerie
  • MICE
  • HoGa-Magazin: Regionales
  • Freizeit
  • Organic / Bio
  • Restaurants
  • Top25-Hotels
Anmelden

Keep me signed in until I sign out

Passwort vergessen?

Passwort wiederherstellen

A new password will be emailed to you.

Have received a new password? Hier Einloggen