(hoga-presse) Stuttgarter Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben Ende der vergangenen Woche die Arbeitsverhältnisse im Hotel- und Gaststättengewerbe unter die Lupe genommen. Die Kontrollen waren Bestandteil einer bundesweiten branchenspezifischen Schwerpunktprüfung des Zolls.
Im Rahmen der Aktion, die sich über drei Tage erstreckte, wurden 512 Arbeitnehmer befragt, die bei insgesamt 145 Firmen beschäftigt waren.
Folgende Straftaten und Ordnungswidrigkeiten konnten durch den Zoll ermittelt werden:
– Sieben Personen hielten sich illegal in der Bundesrepublik Deutschland auf und wiesen sich bei den Kontrollen mit gefälschten beziehungsweise mit fremden Ausweispapieren aus. Die Personen wurden zur Identitätsfeststellung und Einleitung einer späteren Ausweisung festgenommen.
– Weitere zehn ausländische Arbeitnehmer wurden von den Firmeninhabern beschäftigt, obwohl sie nicht über die erforderliche Arbeitserlaubnis verfügten. Bei diesen Personen handelte es sich sowohl um Arbeiter, die mit einem Touristenvisum nach Deutschland eingereist waren, als auch um Asylbewerber, denen die Aufnahme einer Beschäftigung nicht gestattet war.
– In fünf Fällen hatten die Arbeitgeber ihre Beschäftigten nicht oder zumindest nicht vollständig bei der Sozialversicherung angemeldet.
– Zehn Arbeitnehmer wurden unterhalb des flächendeckenden Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde bezahlt.
– Weiterhin wurden 18 Verfahren wegen formaler Ordnungswidrigkeiten eingeleitet. Dazu zählten Verstöße gegen die Mitführungspflicht von Lichtbildausweisen im Gastronomiegewerbe sowie Stundenaufzeichnungspflichten.
Neben verschiedenen Gaststätten und Imbissstuben in der Region Stuttgart prüften die Zöllner auch die Beschäftigungsverhältnis
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Quelle: zoll.de