(hoga-presse) Zur Entscheidung des Bremer Finanzgerichts, dass die Bremer Tourismusabgabe (auch „Citytax“ oder „Bettensteuer“ genannt) nicht verfassungswidrig ist, sagt Bremens Finanzsenator Karoline Linnert: „Das Gericht hat die Klage des Hotelbetreibers abgewiesen und festgestellt, dass das bremische Tourismusabgabegesetz nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Damit hat es die Rechtsauffassung des Senats bestätigt.“ Die Finanzsenatorin weißt allerdings darauf hin, dass noch abgewartet werden müsse, ob der Kläger von seinem Revisionsrecht Gebrauch macht und vor den Bundesfinanzhof zieht. Schon vor diesem aktuellen Urteil des Bremer Finanzgerichts hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine Abgabe auf private Übernachtungen zulässig ist.
„Die Bremer Regelung, von erwachsenen Privatreisenden eine Tourismusabgabe zwischen einem und drei Euro pro Nacht zu verlangen, ist maßvoll. Die Idee ist, die Einnahmen von circa zwei Millionen Euro für die Unterstützung unserer Kultureinrichtungen zu nutzen“, erläutert Karoline Linnert. „Von attraktiven Kultur- und Tourismusangeboten profitieren ganz Bremen, unsere Gäste und natürlich auch unsere Hoteliers.“
Erfahrungen in anderen Städten haben gezeigt, dass nach einer Anlaufphase die Unterscheidung zwischen privaten und dienstlichen Übernachtungen praktikabel ist. Der Verwaltungsaufwand hält sich in Grenzen. Für beruflich veranlasste Reisen gilt: Es reicht, wenn etwa die Rechnung an den Arbeitgeber adressiert ist oder eine Bestätigung des Arbeitgebers vorliegt. „Die Überprüfung, ob die Angaben eines Gastes richtig sind, liegt ausschließlich bei der Finanzbehörde. Hoteliers oder anderen Beherbergungsbetriebe haben damit weder zusätzlichen Verwaltungsaufwand, noch datenschutzrechtliche Probleme.“
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