(hoga-presse) Kostenlose Erstberatung von klein- und mittelständischen Betrieben. Im Rahmen der vom bayerischen Wirtschaftsministerium geförderten DEHOGA Bayern-Kampagne „Zukunft für das Bayerische Gastgewerbe“ sind 2018 noch kostenfreie Kurzberatungen abrufbar.
Das Gastgewerbe hat in Bayern eine lange Tradition und einen großen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Stellenwert. Insbesondere außerhalb der Ballungszentren fungieren seine Betriebe als Treffpunkt aller sozialen Schichten und verkörpern einen hohen Grad an Lebensqualität. „Gasthäuser“ dienen als Ort der Geselligkeit, als Plattform zum Austausch der regionalen Bevölkerung und haben einen positiven Einfluss auf die örtliche Dorfgemeinschaft.
Nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes hat Bayern zwischen den Jahren 2006 und 2015 jedoch fast ein Viertel seiner Schankwirtschaften verloren und befindet sich damit auf Rang zwei des größten Gaststättenrückgangs in Deutschland. Bereits jetzt besitzen etwa 500 bayerische Gemeinden kein Wirtshaus mehr. Damit fehlt die wirtschaftliche Grundlage für die Leitökonomie Tourismus. Dieser ist jedoch oftmals die letzte Chance für eine Region und damit notwendig zur Herstellung und Wahrung gleicher Lebensverhältnisse.
Angesichts des demografischen Wandels, der Herausforderungen durch die Digitalisierung und des Fachkräftemangels wurde eine strategische Kampagne mit verschiedenen Bausteinen entwickelt, um dem Sterben des Gastgewerbes insbesondere im ländlichen Raum entgegen zu wirken. Mit dem Pilotprojekt, das vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie gefördert wird, beabsichtigt der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern eine wirksame Maßnahme gegen das weitere Schließen von gastgewerblichen Einheiten.
Essentieller Baustein der Kampagne „Zukunft für das bayerische Gastgewerbe“ ist die Ergänzung bestehender Beratungsangebote durch eine niederschwellige und kostenlose Erstanalyse des Potentials von klein- und mittelständischen Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes sowie deren Hinführung an bestehende Förderprogramme des Landes und des Bundes. Diesbezüglich sind in diesem Jahr noch kostenfreie Kurzberatungen abrufbar.
Der DEHOGA Bayern versteht sich dabei nur als Organisator und Mittler der Unterstützungsleistungen des Freistaats Bayern. Mit der kostenfreien Momentaufnahme zur Potential- und Schwachstellenanalyse, der sogenannten „Blitzlichtberatung“, die einem Gegenwert in Höhe von 500 Euro brutto entspricht, wird zudem der weitere mögliche Bedarf von Maßnahmen konkretisiert.
Anmeldeberechtigt sind gastgewerbliche Betriebe mit Sitz in Bayern mit weniger als 20 Vollzeitbeschäftigten, deren Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro netto liegt. Zusätzlich müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Bei der Blitzlichtberatung können sich konzessionierte Gastronomiebetriebe mit Sitzplatzangebot und herkömmlicher Bedienung sowie Beherbergungsbetriebe mit mindestens zehn Betten anmelden. Ausgenommen sind Franchisenehmer. Darüber hinaus darf der De-minimis-Zuwendungsrahmen durch einen Beihilfebetrag bzw. Subventionswert von 200.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren nicht erreicht worden sein. Eine Mitgliedschaft im DEHOGA Bayern ist nicht erforderlich.
Betriebe, die genannte Kriterien nicht erfüllen und damit nicht förderfähig sind, können eine Blitzlichtberatung gegen die Zahlung von 500 Euro brutto für Mitgliedsbetriebe des DEHOGA Bayern bzw. 700 Euro brutto für Betriebe, die nicht Mitglied des DEHOGA Bayern sind, über die Bayern Tourist GmbH auf eigene Kosten bestellen.
Die Beratung soll den Gastgebern Bayerns helfen, Potentiale, aber auch Schwachstellen des untersuchten Betriebes aufzuzeigen; sie soll Impulsgeber für neue Ideen, Konzepte, Maßnahmen oder Kooperationen sein. Die Blitzlichtberatung ist eine Momentaufnahme der betrieblichen Situation, bei der auch nur diese bewertet werden kann. Daher kann und soll die Beratung keine vollumfängliche Betriebsberatung leisten. Zum Beispiel sind Architektur-, Steuer-, Rechts- und Versicherungsberatung nicht Gegenstand des „Blitzlichts“. Das „Blitzlicht“ kann bestenfalls der Beginn eines Veränderungsprozesses sein. Gefragt ist Offenheit für Veränderungen. Nachdem es Ziel ist, Betrieben zu helfen, werden neben den Stärken des Betriebes auch „schonungslos“ die Schwächen aufgezeigt. Nur wer diese kennt und bereit ist, daran im Nachgang etwas zu ändern, wird von der Beratung profitieren.
Da es sich bei der Blitzlichtberatung um eine Momentaufnahme des Betriebs handelt, findet die Beratung immer vor Ort in der zu beratenden Gaststätte bzw. Unterkunft statt. An der Blitzlichtberatung nimmt immer der Unternehmer selbst bzw. sein Geschäftsführer und ein Berater teil, der sich viel Zeit nimmt, um die Beratung in Ruhe durchzuführen. Eine Vertretung des Unternehmers bzw. seines Geschäftsführers ist hierbei nicht möglich. Ein „Blitzlicht“ umfasst die Beratungstätigkeit im Betrieb mit anschließendem Kurzbericht und darf maximal einen halben Tag nicht überschreiten, wobei der Besuch des Betriebes mit ca. 2 bis 3 Stunden veranschlagt wird. Die Blitzlichtberatung findet nach individueller Terminabsprache statt, die Anmeldung muss aber bis spätestens 31. Dezember 2018 erfolgen.
Für den förderfähigen Unternehmer ist die Blitzlichtberatung kostenfrei. Die Kosten trägt der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband im Rahmen seiner genehmigten Kampagne. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel des Freistaates Bayern.
Die Anmeldung zur Blitzlichtberatung ist ganz einfach: Sie erfolgt über das Anmeldetool auf der Homepage www.wirtshauskultur.bayern. Hier gilt es, alle erforderlichen Daten anzugeben, das Antragsformular auszudrucken, durch einen Berechtigten unterschreiben zu lassen, mit einem Stempel zu versehen und an die Bayern Tourist GmbH zurückzusenden.
Pressekontakt:
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Geschäftsführer Kommunikation
Pressesprecher
Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V.
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Quelle: Pressemitteilung Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V. vom 15.11.2018
Bildquelle: Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V.