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DEHOGA Bayern unterstützt Online-Petition „Wohnraummangel in Bayern”

von Redaktion 31. Juli 2018
31. Juli 2018
DEHOGA Bayern unterstützt Online-Petition „Wohnraummangel in Bayern”
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(hoga-presse) DEHOGA Bayern unterstützt Online-Petition „Wohnraummangel in Bayern” – Null Toleranz gegenüber illegalen Vermietungen“. DEHOGA Bayern fordert Auskunftspflicht der Plattformbetreiber über die tatsächliche Vermittlung von Wohnungen an Touristen sowie Einführung einer Registrierungspflicht für jeden Ferienwohnungsvermieter. Räumung als letztes Mittel muss möglich sein.

Mit einer Online-Petition an den Bayerischen Landtag wollen Münchner Mieterinnen und Mieter gemeinsam mit dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern und dem Mieterverein e.V. erreichen, dass das derzeit geltende Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum weiter verschärft und deren entschlossene Anwendung durchgesetzt wird. Schlupflöcher im bayerischen Landesgesetz müssen endlich geschlossen werden.

München: Wohnraummangel durch illegale Vermietung

Weiterhin wird in München dringend benötigter Wohnraum illegal an Touristen vermietet, da es sich hierbei um eine sehr lukrative Einnahmequelle für die Vermieter bzw. Eigentümer handelt. Beispielsweise wurden seit der Gründung von Airbnb 2008 nach Angaben des Unternehmens mehr als zehn Millionen Übernachtungen über die Webseite gebucht. Allein in München werden dadurch über 4.000 Wohnungen ganzjährig dem Mietmarkt entzogen. Leider werden in vielen Fällen durch die Privatvermieter Vorgaben wie Verbraucherschutzrechte, bau- und brandschutzrechtliche Vorschriften, Verkehrssicherungspflichten und Haftungsfragen sowie das Steuerrecht nicht beachtet.
Die Verschärfung des bayerischen Gesetzes vom Juni 2017 über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zeigt bei professionellen Missbräuchen in München jedoch keine ausreichende Wirkung. Auch der bundesweit einmalige Vollzug von Ersatzzwangshaft kann sich bei uneinsichtigen Vermietern nicht durchsetzen.

Forderung einer Verschärfung des Bayerischen Landgesetzes

Als Problem stellen sich die mangelnden Vollzugsmöglichkeiten der zuständigen Behörden dar. Deshalb fordert eine Initiative gegen Wohnraumzweckentfremdung eine Verschärfung des Bayerischen Landesgesetzes. Notwendig ist eine Auskunftspflicht der Plattformbetreiber über die tatsächliche Vermittlung von Wohnungen an Touristen. Ebenso wichtig ist die Einführung einer Registrierungspflicht für jeden Ferienwohnungsvermieter. Beim Angebot der Wohnung auf Vermietungsportalen müsste dann die individuelle Registriernummer angeben werden. Außerdem sind strafrechtliche Gewinnabschöpfungen basierend auf dem Bundesgesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung notwendig.

Ab sofort kann die Online-Petition unter https://www.openpetition.de/petition/online/wohnraummangel-in-bayern-null-toleranz-gegenueber-illegalen-vermietungen unterstützt werden.

Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V.
Prinz-Ludwig-Palais
Türkenstraße 7
80333 München
Tel +49 89 28760-109
Fax +49 89 28760-119
presse@dehoga-bayern.de
www.dehoga-bayern.de

Quelle: Pressemitteilung der DEHOGA Bayern vom 31. Juli 2018.
Bildquelle: pixabay.com

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