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Expertenbeiträge

Kulturförderung 2018: Neue Regeln treten im Januar in Kraft

von Redaktion 30. Dezember 2017
30. Dezember 2017
Kulturförderung 2018: Neue Regeln treten im Januar in Kraft
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(hoga-presse) Kulturförderung 2018: Neue Regeln treten im Januar in Kraft. Ministerin Hesse: Auf die Vereinfachung haben wir lange hingearbeitet. Weniger Bürokratie und mehr Zeit für Kunst und Kultur. Kulturschaffende, Träger und Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern können die Kulturfördermittel des Landes vom kommenden Jahr an unter vereinfachten Bedingungen erhalten. Die neuen Regeln für die Kulturförderung treten zum 1. Januar 2018 in Kraft. Die entsprechende Richtlinie ist auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur einsehbar. Dort stehen auch Hinweise für Zuwendungsempfänger zum Herunterladen bereit.

„Immer wieder haben Kulturschaffende, insbesondere viele Ehrenamtliche, beklagt, dass die Regeln zur Kulturförderung zu kompliziert sind“, sagte Kulturministerin Birgit Hesse. „Auf die Vereinfachung haben wir lange hingearbeitet. Ich danke allen, die sich daran beteiligt haben. Die neuen Regeln sind in der Kulturszene gut aufgenommen worden. Im Jahr 2018 müssen sie den Praxistest bestehen. Bei aller Vereinfachung wird es auch künftig notwendig sein, einen Antrag zu stellen“, schränkte Hesse ein. Wer öffentliche Mittel erhalten möchte, müsse aufzeigen, wofür er sie verwenden wolle.

Die größten Vereinfachungen gibt es bei Kulturprojekten mit einer Landesförderung bis zu 30.000 Euro. Sie soll als Festbetragsfinanzierung erfolgen. Unabhängig vom Antragsvolumen entfällt für alle Antragstellerinnen und Antragssteller grundsätzlich die Vorlage der Stellungnahme der Kulturverwaltung. Erleichterungen gibt es zudem bei weiteren Regelungen, z. B. hinsichtlich des vorzeitigen Beginns der Maßnahme, der Mitteilungspflichten und der Inventarisierungspflicht. Für öffentliche Bibliotheken gibt es Sonderregeln zur Medienbeschaffung.

Im Jahr 2018 sind im Haushalt Kulturfördermittel in Höhe von 10,3 Mio. Euro eingeplant. In den Jahren davor waren es jährlich 11,5 Mio. Euro. „Auch wenn der Etat für die Kulturförderung künftig geringer ausfällt, handelt es sich nicht um eine Kürzung“, betonte Kulturministerin Birgit Hesse. „Mit der Regierungsbildung ist die Zuständigkeit für die kulturelle Filmförderung vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Staatskanzlei übergegangen. Dies umfasst auch die Verwaltung der Fördermittel für die Filmförderung“, erläuterte Hesse.

Hinweise zum Antragsverfahren und Antworten auf Fragen zur Fördermittelakquise erhalten Kulturschaffende beim Servicecenter Kultur in Rostock.

Kontakt:
Servicecenter Kultur
c/o KARO gAG in der FRIEDA 23
Hendrik Menzl
Friedrichstr. 23
18057 Rostock
Tel.: 0381 2035409
Internet: http://servicecenter-kultur.de
E-Mail: servicecenter@karo.ag

Quelle:  Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Nr.: 239-17 vom 29.12.2017.
Bilquelle: pixabay.com

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