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Prof. Dr. Hans Rück: Compliance – wirklich nur ein Scheinriese?

von Redaktion 3. April 2013
3. April 2013
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1,9K

(hoga-presse) In der anhaltenden Compliance-Debatte hat sich kürzlich Sylvia Schenk zu Wort gemeldet, Rechtsanwältin und Vorstandsmitglied von Transparency International Deutschland. In der Fachzeitschrift CIM bezeichnet sie Compliance als „Scheinriesen“, der bei Nähe betrachtet immer kleiner werde. Diese Einschätzung verwundert.

Compliance – ein Scheinriese? Da dürfte die Branche mehrheitlich aber einen anderen Eindruck gewonnen haben! Die aktuelle Ausgabe der CIM berichtet über die Sorgen der Incentive- Agenturen, denen die Aufträge ausgehen – wegen Compliance. Es ist bekannt, dass Fünf-Sterne- Business-Hotels zunehmend Schwierigkeiten haben, Tagungen zu akquirieren, Kunden meiden jetzt jeden Anschein von Luxus – wegen Compliance. Auch einige Special Event Locations werden Probleme bekommen. Die Aufzählung ließe sich mühelos fortsetzen. Und oft genug wird Compliance dabei als Argument nur vorgeschoben, um im Veranstaltungsbereich die Kosten kürzen zu können. An den Fakten ändert das freilich nichts, und deshalb ist die Unruhe inzwischen groß.

Frau Schenk setzt dem eine überraschende Botschaft entgegen: Compliance schreibe eigentlich nur Selbstverständlichkeiten fest, meint sie, und versucht das am Beispiel eines typischen Fam-Trips zu belegen: Ein angestellter Event-Manager unternimmt im Vorfeld einer Tagung drei Fam-Trips an die möglichen Veranstaltungsorte. Die Reisen sind vom Arbeitgeber genehmigt. Vor Ort erhält er jeweils eine unentgeltliche Hotelübernachtung und wird von den Location-Betreibern zum Essen eingeladen.

„Ist das nun ein Fall für den Compliance-Officer?“ fragt Frau Schenk. Unser gesunder Menschenverstand sagt: Nein. Das sagen wir übrigens schon die ganze Zeit. Und auch die Rechtsanwältin Schenk antwortet: Nein – denn der Angestellte erlange keinen persönlichen Vorteil, vielmehr spare das Unternehmen Kosten. Etwas anderes wäre es, wenn z. B. zusätzlich eine nicht sachkundige Begleitperson (z. B. der Ehepartner) eingeladen werde oder man weitere private Hotelübernachtungen gratis erhalte; dann liege ein persönlicher Vorteil vor.

Frau Schenks Auslegung ist sehr vernünftig und darum begrüßenswert. Es gibt da nur ein Problem: Sie deckt sich nicht mit den Richtlinien des Arbeitskreises Corporate Compliance und der Sponsoreninitiative S 20. Dort steht nichts davon, dass man zu unterscheiden habe zwischen persönlichem Vorteil und Vorteil des Unternehmens. Im „Ampelpapier“ des ACC (S. 20–22) steht schlicht, nach dem Trennungsprinzip dürfe eine Einladung nicht in Zusammenhang mit einer betrieblichen Entscheidung stehen – das ist aber bei Fam-Trips völlig unvermeidlich – und sei „im Zweifel abzulehnen“. Und im S 20-Leitfaden (S. 18 f., 26 f.) wird schon die Übernahme von Übernachtungskosten als „negatives Indiz“ gewertet. Viele Unternehmen, z. B. aus dem Pharma-Sektor, zahlen deshalb heute ihre Inspektionsreisen bereits selbst.

Compliance als neue Form der Prohibition?
Der Zwischenruf von Frau Schenk ist sicher gut gemeint, hilft aber nicht weiter. Dass der „Scheinriese Compliance“ durch vernünftige Auslegung auf Normalmaß geschrumpft werden muss, sollte man doch zuallererst jenen sagen, die ihn zu einem solchen Popanz aufgeblasen haben: nämlich dem Arbeitskreis Corporate Compliance und der Sponsoreninitiative S 20, deren überzogene Richtlinien die Ursache der gegenwärtigen Verunsicherungen und Verwerfungen im Veranstaltungsmarkt sind. Bedauerlicherweise sind diese Richtlinien bis heute die einzigen, die vor Gericht als „verlässlicher Verhaltensmaßstab“ gelten, weil sie unter hoheitlicher Beteiligung, u. a. von Staatsanwaltschaften, zu Stande gekommen sind.

Höchste Zeit also, dass Frau Schenk in ihrer Eigenschaft als Vorstandsmitglied von Transparency International – und Rechtsberaterin des GCB – dem Arbeitskreis Corporate Compliance und der Sponsoreninitiative S 20 mitteilt, dass ihre Richtlinien übers Ziel hinausschießen!

Bei der Gelegenheit könnte man gleich noch ein paar andere dieser Regeln überarbeiten: etwa jene, dass die Wahl einer „touristisch attraktiven“ Destination von vornherein ein „negatives Indiz“ sein soll. Wo fängt „touristische Attraktivität“ an, wo hört sie auf? Es muss genügen, dass eine Veranstaltung einen betrieblich begründeten Inhaltskern hat, an dem ihr Erfolg gemessen werden kann. In einer Marktwirtschaft muss es zulässig sein, Gästen durch äußere Annehmlichkeiten einen Anreiz zur Teilnahme zu bieten (unter Einhaltung von Gesetz und Anstand, selbstverständlich). Andernfalls verkommt Compliance zu einer neuen Form der Prohibition. Um nicht falsch verstanden zu werden: Gegen sinnvolle Compliance-Richtlinien kann niemand etwas haben.

Die Veranstaltungswirtschaft braucht einen transparenten „Code of conduct“ und Mindest-Qualitätsstandards. Es darf nicht länger möglich sein, Events als Vorwand zur sinnfreien „Bespaßung“ auf Firmenkosten zu missbrauchen, und es muss endlich zur Selbstverständlichkeit werden, Veranstaltungskonzepte um (Marken-)Inhalte und nicht um eine Entertainment-Idee herum zu entwickeln. Dann werden ganz von selbst jene Auswüchse verschwinden, die dem Ruf dieser Branche geschadet haben, von denen sie sich selbst aber nicht befreien konnte, auch weil sie von manchen Kunden gewünscht waren.

Fazit: Vernünftig angewendet, kann Compliance zum Professionalisierungsprogramm für die Veranstaltungswirtschaft werden. Das sollte eigentlich eine gemeinsame Anstrengung wert sein.

Richtlinien:
Wichtige „negative Indizien“ gemäß bestehender Richtlinien im Überblick:

– Einladung von Personen, die maßgeblich in eine bevorstehende Beschaffungsentscheidung eingebunden sind
– „Höherwertige“ Geschenke und Einladungen, speziell zu VIP-Veranstaltungen, sowie „hoch- oder höherwertige“ Bewirtung
– Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten
– „Hoher Unterhaltungs- und Freizeitwert“ einer Veranstaltung, des Veranstaltungsortes und -rahmens
– Einladung nicht sachkundiger Personen und Begleitpersonen und eigenes, unentgeltliches Begleitprogramm für solche Begleitpersonen

Quelle: Pressemitteilung intergerma.

Pressekontakt: Werbe- und Verlags-Gesellschaft Ruppert mbH

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