Rechtsanwalt Martin Leber ist ab sofort als Verbandsjurist im Einsatz
(hoga-presse) Die Vereinigung Deutscher Veranstaltungsorganisatoren e.V. übernimmt für seine Mitglieder die Kosten für die juristische Erstberatung durch die Rechtsanwaltskanzlei Leber.
Jede Veranstaltung birgt haftungsrechtliche Stolpersteine in sich. Ob im Umgang mit Teilnehmerdaten, Agentur- oder Location-Verträge, Sicherheitsauflagen der Behörden, Versammlungsstättenverordnung, Gema-Gebühren, Urheber- und Persönlichkeitsrechte; – all das setzt fundierte Kenntnisse voraus. Sie sind wichtige Voraussetzung für ein höchstmögliches Maß an Rechts- und Planungssicherheit. Um den Veranstaltungsplanern diese Sicherheiten zu geben, haben die Vereinigung Deutscher Veranstaltungsorganisatoren e.V. (Veranstaltungsplaner.de) und die Rechtsanwaltskanzlei Leber eine Rahmenvereinbarung getroffen, wonach die Kosten für eine juristische Erstberatungen für die Mitglieder, von der Vereinigung übernommen werden.
„Die Vereinigung Deutscher Veranstaltungsorganisatoren e.V. hat sich zur Aufgabe gemacht, seinen Mitgliedern durch immer neue und interessante Lösungen zu helfen, die tägliche Arbeit noch sicherer, professioneller und innovativer zu gestalten. Daher sind wir sehr froh, dass wir mit dem ausgewiesenen Fachmann und Rechtsanwalt Martin Leber diese Kooperation vereinbaren konnten, die den Mitgliedern ein hohes Maß an Planungssicherheit bieten wird.“ so Holger Leisewitz, Vorstandsvorsitzender der Vereinigung.
Als Anwalt mit Spezialisierung auf Messe-, Event-, Vertrags- und Arbeitsrecht, Veranstaltungskaufmann (IHK), Veranstaltungsmeister (Bühne/Studio) und Unternehmer mit mehr als 15 Jahre Branchenerfahrung liegt die besondere Expertise unseres neuen Partners in der Verbindung von technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten um intelligente und vor allem praxistaugliche Lösungen für die rechtliche Herausforderungen unserer Mitglieder zu finden.
Zu den Leistungen, welche als Erstberatung von den Mitgliedern künftig kostenneutral in Anspruch genommen werden können, zählt jede Form der mündlichen oder auch schriftlichen Stellungnahme zu einer rechtlichen Fragestellung.
Zu den Mandanten der Rechtsanwaltskanzlei Leber gehören unter anderem deutsche Großmessen ebenso wie Veranstaltungszentren, Theater sowie nationale und internationale Unternehmen u.a. aus Taiwan, Luxemburg und China.
Als Vertragsanwalt des VPLT (Der Verband für Professionelle Licht, Tontechnik und Medientechnik) e.V., des Degefest (Verband der Kongress und Seminarwirtschaft) und der Vereinigung Deutscher Veranstaltungsorganisatoren e.V. (Veranstaltungsplaner.de) ist Herr Leber auch in der Verbandswelt bestens vernetzt.
Durch seine Tätigkeit als Lehrbeauftragter für Eventrecht und Eventmanagement an der HfMDK (Hochschule für Musik und Darstellende Kunst) in Frankfurt am Main und Geschäftsführer der DPVT (Deutschen Prüfstelle für Veranstaltungstechnik) GmbH ist er über bestehende und zukünftige Normen bestens informiert.
Quelle: Pressemitteilung intergerma.